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SICK LSI 101 Mode D'emploi page 6

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D
LSI
1. Für die Verwendung/den Einbau der Berührungslos
Wirkenden Schutzeinrichtung sowie für die Inbetriebnahme
und wiederkehrende technische Überprüfungen gelten die
nationalen/internationalen Rechtsvorschriften, insbesondere
die Maschinenrichtlinie 98/37 EG,
die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 89/655 EWG,
die Sicherheitsvorschriften sowie
die Unfallverhütungsvorschriften/Sicherheitsregeln.
Hersteller und Benutzer der Maschine, an der unsere
Schutzeinrichtungen verwendet werden, sind dafür
verantwortlich, alle geltenden Sicherheitsvorschriften/-regeln
mit der für sie zuständigen Behörde in eigener Verantwortung
abzustimmen und einzuhalten.
2. Darüber hinaus sind unsere Hinweise, insbesondere
Prüfvorschriften (siehe Kapitel „Prüfungen") dieser
Technischen Beschreibung bzw. Betriebsanleitung (wie z. B.
zum Einsatz, Anbau, zur Installation oder Einbindung in die
Maschinensteuerung) unbedingt zu beachten und einzuhalten.
3. Die Prüfungen sind von Sachkundigen bzw. von eigens
hierzu befugten und beauftragten Personen durchzuführen
und in jederzeit nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren.
4. Unsere Betriebsanleitung ist dem Arbeitnehmer (Bediener)
der Maschine, an der unsere Schutzeinrichtung verwendet
wird, zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitnehmer ist durch
Sachkundige einzuweisen.
5. Dieser Broschüre ist als Anlage eine Checkliste zur
Überprüfung durch den Hersteller und Ausrüster beigefügt.
8 008 308/M848/06-05-02 Operating Instructions · LSI
6
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