DE - Original Betriebsanleitung (gilt auch für
Sonderausführungen)
V
ORWORT
Produkte der CMCO Industrial Products GmbH sind nach dem Stand der Technik und
den anerkannten gültigen Regeln gebaut. Durch unsachgemäße Handhabungen können
dennoch bei der Verwendung der Produkte Gefahren für Leib und Leben des Benutzers
oder Dritter auftreten bzw. Beschädigungen am Hebezeug oder anderen Sachwerten
entstehen.
Der Betreiber ist für die sach- und fachgerechte Unterweisung des Bedienpersonals
verantwortlich. Dazu ist die Betriebsanleitung von jedem Bediener vor der ersten
Inbetriebnahme sorgfältig zu lesen.
Diese Betriebsanleitung soll erleichtern, das Produkt kennenzulernen und die
bestimmungsgemäßen Einsatzmöglichkeiten zu nutzen. Die Betriebsanleitung enthält
wichtige Hinweise, um das Produkt sicher, sachgerecht und wirtschaftlich zu betreiben.
Ihre Beachtung hilft Gefahren zu vermeiden, Reparaturkosten und Ausfallzeiten zu
vermindern und die Zuverlässigkeit und Lebensdauer des Produktes zu erhöhen. Die
Betriebsanleitung muss ständig am Einsatzort des Produktes verfügbar sein. Neben der
Betriebsanleitung und den im Verwenderland und an der Einsatzstelle geltenden
verbindlichen Regelungen zur Unfallverhütungsvorschrift sind auch die anerkannten
Regeln für sicherheits- und fachgerechtes Arbeiten zu beachten.
Das Personal für Bedienung, Wartung oder Reparatur des Produktes muss die
Anweisungen in dieser Betriebsanleitung lesen, verstehen und befolgen.
Die beschriebenen Schutzmaßnahmen führen nur dann zu der erforderlichen Sicherheit,
wenn das Produkt bestimmungsgemäß betrieben und entsprechend den Hinweisen
installiert bzw. gewartet wird. Der Betreiber ist verpflichtet, einen sicheren und
gefahrlosen Betrieb zu gewährleisten.
B
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ESTIMMUNGSGEMÄSSE
ERWENDUNG
Das Gerät dient dem vertikalen Heben und Absenken von Lasten bis zur angegebenen
maximalen Tragfähigkeit. In Kombination mit einem Fahrwerk können Lasten auch
horizontal verfahren werden.
ACHTUNG: Das Gerät darf nur in solchen Situationen eingesetzt werden, in
denen sich die Tragfähigkeit des Gerätes und/oder der Tragkonstruktion nicht mit
der Laststellung ändert.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für hieraus resultierende Schäden haftet Columbus McKinnon Industrial Products GmbH
nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender bzw. Betreiber.
Die auf dem Gerät angegebene Tragfähigkeit (WLL) ist die maximale Last, die
angeschlagen werden darf.
Sollte das Hebezeug zum häufigen Ablassen aus großen Höhen oder im Taktbetrieb
eingesetzt werden, ist wegen evtl. Überhitzung zuvor mit dem Hersteller Rücksprache zu
halten.
Sowohl der Trag- als auch der Lasthaken des Gerätes muss sich im Moment des
Anhebens der Last in einer Lotrechten über dem Schwerpunkt (S) der Last befinden, um
ein Pendeln der Last beim Hebevorgang zu vermeiden.
Die Auswahl und Bemessung der geeigneten Tragkonstruktion obliegt dem Betreiber.
Der Anschlagpunkt und seine Tragkonstruktion muss für die zu erwartenden maximalen
Belastungen (Eigengewicht des Gerätes + Tragfähigkeit) ausgelegt sein.
Beim Einhängen des Gerätes ist vom Bediener darauf zu achten, dass das Hebezeug so
bedient werden kann, dass der Bediener weder durch das Gerät selbst noch durch das
Tragmittel oder die Last gefährdet wird
Der Bediener darf eine Lastbewegung erst dann einleiten, wenn er sich davon überzeugt
hat, dass die Last richtig angeschlagen ist und sich keine Personen im Gefahrenbereich
aufhalten.
Der Aufenthalt unter einer angehobenen Last ist verboten.
Lasten nicht über längere Zeit oder unbeaufsichtigt in angehobenem oder gespanntem
Zustand belassen.
Das Hebezeug kann in einer Umgebungstemperatur zwischen –10°C und +50°C
eingesetzt werden. Bei Extrembedingungen muss mit dem Hersteller Rücksprache
genommen werden.
ACHTUNG: Bei Umgebungstemperaturen unter 0°C vor Benutzung durch 2-
3maliges Anheben und Absenken einer kleinen Last überprüfen, ob die Bremse
vereist ist.
Vor dem Einsatz des Hebezeuges in besonderen Atmosphären (hohe Feuchtigkeit,
salzig, ätzend, basisch) oder der Handhabung gefährlicher Güter (z.B. feuerflüssige
Massen, radioaktive Materialien) ist mit dem Hersteller Rücksprache zu halten.
Der horizontale Transport des Hebegutes sollte immer langsam, vorsichtig und bodennah
durchgeführt werden.
Bei Nichtbenutzung des Gerätes ist das Tragmittel (z.B. Unterflasche, Haken) möglichst
über Kopfhöhe zu positionieren.
Zum Anschlagen einer Last dürfen nur zugelassene und geprüfte Anschlagmittel benutzt
werden.
Zur
bestimmungsgemäßen
Verwendung
gehört
Betriebsanleitung auch die Einhaltung der Wartungsanleitung.
Bei Funktionsstörungen oder abnormalen Betriebsgeräuschen ist das Hebezeug sofort
außer Betrieb zu setzen.
S
V
ACHWIDRIGE
ERWENDUNG
(Nicht vollständige Auflistung)
Die Tragfähigkeit des Gerätes (WLL) bzw. des Tragmittels sowie der Tragkonstruktion
darf nicht überschritten werden.
Das Gerät darf nicht zum Losreißen festsitzender Lasten verwendet werden. Es ist
ebenso verboten, eine Last in die schlaffe Lastkette fallen zu lassen (Gefahr des
Kettenbruchs).
Das Entfernen oder Verdecken von Beschriftungen (z.B. durch Überkleben),
Warnhinweisen oder dem Typenschild ist untersagt.
Beim Transport der Last ist eine Pendelbewegung und das Anstoßen an Hindernisse zu
vermeiden.
Die Last darf nicht in Bereiche bewegt werden, die für den Bediener nicht einsehbar sind.
Nötigenfalls hat er sich um Hilfestellung zu bemühen.
Motorischer Antrieb des Gerätes ist verboten.
Das Gerät darf niemals mit mehr als der Kraft einer Person bedient werden.
Schweißarbeiten an Haken und Lastkette sind verboten. Die Lastkette darf nicht als
Erdungsleitung bei Schweißarbeiten verwendet werden.
Schrägzug, d.h. seitliche Belastungen des Gehäuses oder der Unterflasche, ist verboten.
Die Lastkette darf nicht als Anschlagkette (Schlingkette) verwendet werden.
Ein ohne Rücksprache mit dem Hersteller verändertes Gerät darf nicht benutzt werden.
Die Benutzung des Hebezeuges zum Transport von Personen ist verboten.
Lastkette nicht knoten oder mit Bolzen, Schraube, Schraubendreher oder Ähnlichem
verbinden. Fest in Hebezeugen eingebaute Lastketten dürfen nicht instand gesetzt
werden.
Das Entfernen der Sicherheitsbügel von Trag- bzw. Lasthaken ist verboten.
Hakenspitze nicht belasten. Das Anschlagmittel muss immer im Hakengrund aufliegen.
Das Kettenendstück darf nicht als betriebsmäßige Hubbegrenzung verwendet werden.
Ein betriebsmäßiges Drehen der aufgenommenen Lasten ist verboten, da die
Unterflasche des Gerätes dafür nicht konzipiert ist. Ist ein betriebsmäßiges Drehen
vorgesehen, müssen sog. Drallfänger eingesetzt werden bzw. es ist mit dem Hersteller
Rücksprache zu halten.
In den Lasthaken des Hebezeuges darf nur ein einzelnes Lastaufnahmemittel gehängt
werden.
Niemals in bewegliche Teile greifen.
Gerät nicht aus großer Höhe fallen lassen. Es sollte immer sachgemäß auf dem Boden
abgelegt werden.
Das Gerät darf nicht in explosionsfähiger Atmosphäre eingesetzt werden.
M
ONTAGE
Überprüfung des Anschlagpunktes
Der Anschlagpunkt für das Hebezeug ist so zu wählen, dass die Tragkonstruktion, an der
es montiert werden soll, eine ausreichende Stabilität besitzt und die zu erwartenden
Kräfte sicher aufgenommen werden können.
Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Gerät auch unter Last frei ausrichten kann, da sonst
unzulässigen Zusatzbelastungen auftreten können.
Die Auswahl und Bemessung der geeigneten Tragkonstruktion obliegt dem Betreiber.
Verlängerung bzw. Kürzung der Handkette
Die Länge der Handkette soll so eingestellt werden, dass der Abstand des unteren Endes
zum Boden zwischen 500 mm und 1000 mm beträgt.
HINWEIS: Aus Sicherheitsgründen dürfen Handkettenverbindungsglieder nur einmal
verwendet werden.
• Nicht verschweißtes Kettenglied in der Handkette suchen, durch Verbiegen öffnen und
entsorgen.
• Kette auf die gewünschte Länge verkürzen bzw. verlängern.
ACHTUNG: Es muss immer eine gerade Anzahl von Kettengliedern entfernt bzw.
hinzugefügt werden.
• Mit neuem Verbindungsglied die losen Kettenenden durch Verbiegen schließen (beim
Verlängern der Handkette werden zwei neue Verbindungsglieder benötigt).
ACHTUNG: Handketten bei der Montage nicht in sich verdrehen.
P
RÜFUNG VOR DER ERSTEN
Vor der ersten Inbetriebnahme, vor der Wiederinbetriebnahme und nach grundlegenden
Änderungen ist das Produkt einschließlich der Tragkonstruktion einer Prüfung durch eine
befähigte Person* zu unterziehen. Diese Prüfung besteht im Wesentlichen aus einer
Sicht- und Funktionsprüfung. Diese Prüfungen sollen sicherstellen, dass sich das
Hebezeug in einem sicheren Zustand befindet, ordnungsgemäß aufgestellt und
betriebsbereit ist und gegebenenfalls Mängel bzw. Schäden festgestellt und behoben
werden.
*Als befähigte Personen können z.B. die Wartungsmonteure des Herstellers oder
Lieferanten angesehen werden. Der Unternehmer kann aber auch entsprechend
ausgebildetes Fachpersonal des eigenen Betriebes mit der Prüfung beauftragen.
Vor der Inbetriebnahme ist die Funktion des Kettentriebes im unbelasteten
Zustand zu testen.
P
RÜFUNG VOR
Vor jedem Arbeitsbeginn ist das Gerät einschließlich der Tragmittel, Ausrüstung und
Tragkonstruktion auf augenfällige Mängel und Fehler wie z.B. Verformungen, Anrisse,
Verschleiß und Korrosionsnarben zu überprüfen. Weiterhin sind die Bremse und das
korrekte Einhängen des Gerätes und der Last zu überprüfen.
Bremsfunktion prüfen
Vor Arbeitsbeginn unbedingt die Funktion der Bremse prüfen:
Dazu ist mit dem Gerät eine Last über eine kurze Distanz zu heben, zu ziehen oder zu
spannen und wieder abzusenken bzw. zu entlasten. Beim Loslassen der Handkette muss
die Last in jeder beliebigen Position gehalten werden.
Diese Überprüfung soll sicherstellen, dass auch bei Temperaturen unter 0°C die
Bremsscheiben nicht vereist sind. Sie ist mindestens zweimal zu wiederholen, bevor mit
der weiteren Arbeit begonnen wird.
ACHTUNG: Bei Funktionsstörung der Bremse ist das Gerät sofort außer Betrieb
zu setzen und Rücksprache mit dem Hersteller zu halten!
Überprüfung des Anschlagpunktes
Der Anschlagpunkt für das Hebezeug ist so zu wählen, dass die Tragkonstruktion, an der
es montiert werden soll, eine ausreichende Stabilität besitzt und die zu erwartenden
Kräfte sicher aufgenommen werden können.
Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Gerät auch unter Last frei ausrichten kann, da sonst
unzulässige Zusatzbelastungen auftreten können.
Die Auswahl und Bemessung der geeigneten Tragkonstruktion obliegt dem Betreiber.
Überprüfung der Lastkette
Die Lastkette muss auf äußere Fehler, Verformungen, Anrisse, Korrosionsnarben,
Verschleiß und ausreichende Schmierung überprüft werden.
Überprüfung des Kettenendstücks
Das Kettenendstück muss unbedingt und immer am losen Kettenende montiert sein.
Abnutzungen bzw. Fehlstellungen dürfen nicht vorhanden sein.
Überprüfung des Trag- und Lasthakens
Der Trag- bzw. Lasthaken muss auf Risse, Verformungen, Beschädigungen, Abnutzung
und Korrosionsnarben überprüft werden. Der Sicherheitsbügel muss leichtgängig und
voll funktionsfähig sein.
Überprüfung des Kettenverlaufs der Unterflasche
Vor jeder Inbetriebnahme zwei- oder mehrstrangiger Geräte ist darauf zu achten, dass
die Lastkette nicht verdreht oder verschlungen ist. Bei zwei- oder mehrstrangigen
Geräten kann es zu einer Verdrehung z.B. dann kommen, wenn die Unterflasche
umgeschlagen wurde.
Bei Kettenersatz ist auf richtigen Kettenverlauf zu achten. Die Kettenschweißnaht muss
nach außen zeigen.
Es dürfen nur Lastketten eingebaut werden, die vom Hersteller zugelassen sind. Bei
Nichteinhaltung dieser Vorgabe erlischt die gesetzliche Gewährleistung bzw. Garantie
mit sofortiger Wirkung.
Überprüfung der Handkettenlänge
Die Handkettenlänge soll so bemessen sein, dass der Abstand des unteren Endes zum
Boden zwischen 500 mm und 1000 mm beträgt.
Funktionsprüfung
Vor der Inbetriebnahme ist die einwandfreie Funktion des Kettentriebes im unbelasteten
Zustand zu testen.
F
/ B
UNKTION
neben
der
Beachtung
der
Aufstellung, Wartung, Bedienung
Mit der Aufstellung, Wartung oder der selbstständigen Bedienung der Hebezeuge dürfen
nur Personen betraut werden, die mit den Geräten vertraut sind.
Sie müssen vom Unternehmer zum Aufstellen, Warten oder Betätigen der Geräte
beauftragt sein. Zudem müssen dem Bediener die Regeln der UVV bekannt sein.
Reparaturen dürfen nur von autorisierten Fachwerkstätten, die Original Yale
Ersatzteile verwenden, durchgeführt werden.
Durch Ziehen an der Handkette im Uhrzeigersinn wird die Last angehoben.
ACHTUNG: In Abhängigkeit von der Form der aufgenommenen Last ist bei
Ausführungen mit Kettenspeicher die eventuell reduzierte Hubhöhe zu beachten!
Senken der Last
Durch Ziehen an der Handkette entgegen dem Uhrzeigersinn wird die Last abgesenkt.
Yale Überlastsicherung (falls vorhanden)
Die Überlastsicherung ist auf ca. 25% (±15%) Überlast eingestellt. Die Einstellung der
Überlastsicherung darf nur durch eine befähigte Person erfolgen.
Bei Überschreiten der Lastbegrenzung tritt die Überlastsicherung in Funktion und
verhindert ein weiteres Anheben der Last, während ein Senken weiterhin möglich ist.
P
, W
RÜFUNG
Laut
bestehenden
Sicherheitsvorschriften müssen Hebezeuge
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung
• nach grundlegenden Änderungen,
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
ACHTUNG: Die jeweiligen Einsatzbedingungen (z.B. in der Galvanik) können
kürzere Prüfintervalle notwendig machen.
Reparaturarbeiten dürfen nur von Fachwerkstätten, die Original Yale Ersatzteile
verwenden, durchgeführt werden. Die Prüfung (im Wesentlichen Sicht- und
Funktionsprüfung)
Sicherheitseinrichtungen sowie auf den Zustand des Gerätes, der Tragmittel, der
Ausrüstung und der Tragkonstruktion hinsichtlich Beschädigung, Verschleiß, Korrosion
oder sonstigen Veränderungen zu erstrecken.
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen müssen dokumentiert werden
(z.B. in der CMCO-Werksbescheinigung).
Auf
Verlangen
Reparaturdurchführung nachzuweisen. Ist das Hebezeug (ab 1t Hubgewicht) an oder in
einem Fahrwerk eingebaut und wird mit dem Hebezeug eine gehobene Last in eine oder
mehrere Richtungen bewegt, wird die Anlage als Kran betrachtet und es sind ggf. weitere
Prüfungen durchzuführen.
Lackbeschädigungen sind auszubessern, um Korrosion zu vermeiden. Alle Gelenkstellen
und Gleitflächen sind leicht zu schmieren. Bei starker Verschmutzung ist das Gerät zu
reinigen.
Spätestens nach 10 Jahren muss das Gerät einer Generalüberholung unterzogen
werden.
Insbesondere die Maße der Lastkette, des Last- und des Traghakens bedürfen der
Beobachtung.
ACHTUNG: Der Austausch von Bauteilen zieht zwangsläufig eine anschließende
Prüfung durch eine befähigte Person nach sich!
Prüfung der Lastkette (nach DIN 685-5)
Die Lastkette ist jährlich, jedoch spätestens nach 50 Betriebsstunden auf mechanische
Schäden zu untersuchen. Sie muss auf äußere Fehler, Verformungen, Anrisse,
Korrosionsnarben, Verschleiß und ausreichende Schmierung überprüft werden.
Rundstahlketten müssen ausgewechselt werden, wenn die ursprüngliche Nenndicke ´d´
am stärksten verschlissenen Kettenglied um mehr als 10% abgenommen hat oder wenn
die Kette über eine Teilung ´pn´ eine Längung von 5% oder 11 Teilungen (11 x pn) eine
Längung von 3% erfahren hat.
Die Nominalwerte und Verschleißgrenzen sind Tabelle 2 zu entnehmen. Bei Erreichen
eines der Grenzwerte ist die Lastkette auszutauschen.
©
2020 Columbus McKinnon Industrial Products GmbH
I
NBETRIEBNAHME
A
RBEITSBEGINN
ETRIEB
& R
ARTUNG
EPARATUR
nationalen/internationalen
Unfallverhütungs-
hat
sich
auf
die
Vollständigkeit
und
Wirksamkeit
sind
die
Ergebnisse
der
Prüfungen
und
die
Wartung der Lastkette
Kettenverschleiß in den Gelenkstellen ist in den weitaus meisten Fällen auf ungenügende
Pflege der Kette zurückzuführen. Um eine optimale Schmierung der Umlenkungen zu
gewährleisten, muss die Kette in regelmäßigen, auf den Einsatz abgestimmten
Zeitabständen, mit kriechfähigem Schmierstoff (z.B. Getriebeöl) geschmiert werden. Bei
verschleißfördernden
Umgebungseinflüssen,
Trockenschmiermittel, wie z.B. PTFE-Spray, verwendet werden. Durch eine sorgfältige
Schmierung der Lastkette kann die Standzeit auf das 20- bis 30-fache gegenüber einer
ungewarteten Kette verlängert werden.
•
Beim
Schmiervorgang
ist
verschleißbeanspruchten Umlenkungen benetzen kann. Die aneinander liegenden
Umlenkungen müssen stets Schmierstoff aufweisen, ansonsten kommt es zu einem
erhöhten Kettenverschleiß.
• Es genügt nicht, die Ketten von außen zu schmieren, weil so nicht gewährleistet ist,
dass sich in den Umlenkstellen ein Schmierfilm aufbaut.
• Bei konstantem Hubweg der Kette muss auf den Umschaltbereich von Hub- in
Senkbewegung besonders geachtet werden.
• Es ist darauf zu achten, dass die Lastkette über ihre gesamte Länge geschmiert wird,
auch der Teil der Kette, der sich im Gehäuse des Hebezeuges befindet.
• Verschmutzte Ketten mit Petroleum oder einem ähnlichen Reinigungsmittel säubern,
keinesfalls die Kette erhitzen.
• Beim Schmiervorgang muss der Verschleißzustand der Kette mit überprüft werden.
ACHTUNG: Es ist dafür Sorge zu tragen, dass kein Schmiermittel in den
Bremsraum gelangt. Ein Versagen der Bremse kann die Folge sein.
Austausch der Lastkette
Die Lastkette ist bei sichtbaren Beschädigungen oder Verformungen, jedoch spätestens
bei Erreichen der Ablegereife, durch eine neue Kette gleicher Abmessungen und Güte
zu ersetzen. Der Austausch einer ablegereifen Lastkette darf nur von einer autorisierten
Fachwerkstatt durchgeführt werden. Es dürfen nur Lastketten eingebaut werden, die vom
Hersteller zugelassen sind. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgabe erlischt die gesetzliche
Gewährleistung bzw. Garantie mit sofortiger Wirkung.
HINWEIS: Ein Lastkettenwechsel ist ein dokumentationspflichtiger Vorgang!
Einstrangiges Hebezeug
• Neue Kette nur im entlasteten Zustand einziehen.
• Als Hilfsmittel wird ein offenes Lastkettenglied benötigt. Es kann durch Herausschleifen
eines Stückes aus einem vorhandenen Kettenglied gleicher Dimension hergestellt
werden. Dabei muss die Länge des herausgetrennten Stückes mindestens der
Kettengliedstärke entsprechen.
• Lasthaken von der alten Lastkette demontieren und offenes Lastkettenglied in das lose
Ende der Lastkette hängen.
• Die neue, geschmierte Lastkette ist ebenfalls in das offene Kettenglied einzuhängen
und durch das Hubwerk zu ziehen (Kettenbewegung HEBEN).
• Kette nicht verdreht einbauen. Die Schweißnähte müssen vom Lastkettenrad nach
außen weisen.
• Sobald die alte Lastkette das Hubwerk durchlaufen hat, kann sie zusammen mit dem
offenen Kettenglied ausgehängt und der Lasthaken an der neu eingezogenen Lastkette
befestigt werden.
• Das Leerstrangende der neu eingezogenen Lastkette am Gehäuse bzw. Rahmen
(modellabhängig) des Hebezeuges befestigen.
Mehrstrangiges Hebezeug
ACHTUNG: Neue Kette nur im entlasteten Zustand der Unterflasche einziehen, da
die Unterflasche sonst beim Lösen der Lastkette herunterfallen kann.
Verletzungsgefahr!
• Als Hilfsmittel wird ein offenes Lastkettenglied benötigt. Es kann durch Herausschleifen
eines Stückes aus einem vorhandenen Kettenglied gleicher Dimension hergestellt
werden. Dabei muss die Länge des herausgetrennten Stückes mindestens der
Kettengliedstärke entsprechen.
• Das Laststrangende der Lastkette vom Gehäuse des Hubwerks oder der Unterflasche
lösen (je nach Modell).
• Vorbereitetes, offenes Lastkettenglied in das nun freie Lastkettenende hängen.
• Die neue, geschmierte Lastkette ebenfalls in das offene Kettenglied einhängen und
durch die Unterflasche und das Hubwerk ziehen (Kettenbewegung HEBEN).
• Kette nicht verdreht einbauen. Die Schweißnähte müssen vom Lastkettenrad nach
außen weisen.
• Sobald die alte Lastkette das Hubwerk durchlaufen hat, kann sie zusammen mit dem
offenen Kettenglied ausgehängt werden.
• Das Laststrangende der neu eingezogenen Lastkette am Gehäuse/Rahmen bzw. an
bzw.
der Unterflasche (modellabhängig) des Hebezeuges befestigen.
• Das lose Leerstrangende an Stelle der alten Lastkette am Hebezeug befestigen.
ACHTUNG: Das lose Leerstrangende muss unbedingt am Kettenendstück
montiert sein (Fig. 1).
Prüfung des Last- und Traghakens
Die Prüfung der Haken auf Verformung, Beschädigungen, Oberflächenrisse, Abnutzung
und Korrosion ist nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr durchzuführen. Die
jeweiligen Einsatzbedingungen können auch kürzere Prüfintervalle erforderlich machen.
Haken, die laut Prüfung verworfen wurden, sind durch neue zu ersetzen. Schweißungen
an Haken, z. B. zum Ausbessern von Abnutzung sind nicht zulässig. Trag- und/oder
Lasthaken müssen ausgewechselt werden, wenn die Maulöffnung um 10% aufgeweitet
der
ist oder wenn die Nennmaße durch Abnutzung um 5% abgenommen haben. Die
Nominalwerte und Verschleißgrenzen sind Tabelle 3 zu entnehmen. Bei Erreichen eines
der Grenzwerte sind die Bauteile auszuwechseln.
sachgemäße
wie
z.B.
Sand
etc.
sollte
ein
die
Kette
zu
entlasten,
damit
das
Öl
die