Sicherheitseinrichtungen; Technischer Zustand; Verantwortung Des Betreibers; Landesspezifische Vorschriften Für Den Betreiber - probst SPEEDY VS-140/200 Instructions D'emploi

Dispositif utilisé pour le levage, le transport et le déplacement de dalles poreuses ainsi que de surfaces en béton granulaire exposées et autres surfaces similaires près du sol
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Grundlegende Sicherheitshinweise
Feste Arbeitshandschuhe Sicherheitskategorie 2133 oder besser
Industrieschutzhelm
Gehörschutz Klasse L oder höher
Schutzbrille Klasse F
Haarnetz
Eng anliegende Kleidung

2.9 Sicherheitseinrichtungen

Das Hebegerät verfügt über folgende Sicherheitseinrichtungen:
Manometer: Zeigt den aktuellen Druck im Vakuum-Speicher.
Verriegelung am Betätigungshebel (8.2) Last ablösen: Verhindert versehentliches Ablösen der Last.
Option: Lastsicherungskette
 Vor jeder Inbetriebnahme sicherstellen, dass die Sicherheitseinrichtungen in einwandfreiem Zustand sind (> siehe
Kap. Sicherheitseinrichtungen prüfen).

2.10 Technischer Zustand

Wenn das Produkt in mangelhaftem Zustand betrieben wird, sind Sicherheit und Funktion beeinträchtigt.
Das Hebegerät nur in technisch einwandfreiem Original-Zustand betreiben.
Den Wartungsplan einhalten.
Ausschließlich Probst-Originalersatzteile verwenden.
Wenn sich das Betriebsverhalten ändert, das Hebegerät auf Störungen kontrollieren. Störungen sofort beheben!
Das Hebegerät nicht eigenmächtig umbauen und nicht verändern.
Sicherheitseinrichtungen auf keinen Fall unwirksam machen.
Probst übernimmt keine Haftung für Folgen einer Änderung außerhalb seiner Kontrolle.

2.11 Verantwortung des Betreibers

Der Betreiber ist im Arbeitsbereich des Hebegeräts Dritten gegenüber mitverantwortlich. Es dürfen keine unklaren Kom-
petenzen auftreten.
Auf die Einhaltung regelmäßiger Pausen achten.
Sicherstellen, dass das Hebegerät nicht von unbefugten Personen in Betrieb genommen werden kann.
Sicherstellen, dass das Hebegerät während Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten nicht verwendet werden kann.
Die Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Tätigkeiten am Hebegerät klar festlegen.
Auf die Einhaltung der Zuständigkeiten achten.
Bei der Handhabung unbekannter Lasten gegebenenfalls durch Versuche sicherstellen, dass ein sicherer Betrieb
gewährleistet ist:
– Die Last verfügt über ausreichende Eigenstabilität, so dass sie während der Handhabung nicht beschädigt werden
kann.
2.12 Landesspezifische Vorschriften für den Betreiber
Die landesspezifischen Vorschriften zu Unfallverhütung, Sicherheitsprüfung und Umweltschutz beachten.
Das Hebegerät erst dann verwenden, wenn sichergestellt ist, dass das Hebezeug (Kran, Kettenzug etc.), in die es
eingebaut ist, den landesspezifischen Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften entspricht.
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5270.0015 / 5270.0016 / 5270.0017 / 5270.0018

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