VORSICHT
Gefahr durch Blitzeinschlag bei Gewitter!
Je nach Intensität des Gewitters ggf. die Arbeit einstellen.
Das Hebegerät darf nur unter folgenden Bedingungen betrieben werden:
•
Der Betrieb ist nur zulässig im Temperaturbereich von 3°C bis +40°C (37,5°F bis 104°F).
•
Die Umgebung muss frei sein von Feuchte, Nässe, Schmutz, Staub, Öl oder anderen, die Reibung herabsetzenden
klimatischen Bedingungen.
•
Das Hebegerät muss für den Lastfall ausreichend dimensioniert sein.
Im Zweifel vor der Inbetriebnahme mit Probst Rücksprache halten.
2.6 Anforderungen an den Arbeitsplatz
Für einen sicheren Arbeitsplatz müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
•
Der Betreiber ist verpflichtet, für die Umgebungsbedingungen am Einsatzort eine Risikobeurteilung durchzuführen.
•
Das Typenschild und die Warnhinweise müssen lesbar sein.
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Der Bediener muss eine gute Sicht über den gesamten Arbeitsbereich haben, der Arbeitsplatz muss ausreichend
und blendfrei beleuchtet sein, die Umgebung des Arbeitsplatzes muss sauber und übersichtlich sein.
2.7 Personalqualifikation
Unqualifiziertes Personal kann Risiken nicht erkennen und ist deshalb höheren Gefahren ausgesetzt!
Der Betreiber muss folgende Punkte sicherstellen:
•
Das Personal muss für die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Tätigkeiten beauftragt sein.
•
Das Personal muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und körperlich und geistig geeignet sein.
•
Das Produkt darf nur von Personen bedient werden, die eine entsprechende Schulung absolviert haben.
•
Das Personal muss regelmäßig eine Sicherheitsunterweisung erhalten (Häufigkeit gemäß landesspezifischen Vor-
schriften).
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Arbeiten an der Elektrik dürfen nur von qualifizierten Fachkräften für Elektrik durchgeführt werden.
•
Die Installation sowie Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten dürfen nur von Fachkräften der Probst GmbH oder
von Personen, die eine entsprechende Schulung bei Probst nachweisen können, durchgeführt werden.
Folgende Zielgruppen werden in dieser Betriebsanleitung angesprochen:
•
Personen, die in Bedienung und Reinigung des Produkts geschult sind.
•
Fachkräfte für Mechanik und Elektrik, die mit der Installation, Störungsbehebung und Wartung des Produkts beauf-
tragt sind.
Der Betreiber der Krananlage muss landesspezifische Vorschriften bezüglich Alter, Befähigung und Ausbildung des Perso-
nals einhalten.
Gültig für Deutschland:
Eine Fachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, seiner Kenntnisse und Erfahrungen, sowie seiner Kenntnis-
se der einschlägigen Bestimmungen, die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen, mögliche Gefahren erkennen und geeig-
nete Sicherheitsmaßnahmen treffen kann. Eine Fachkraft muss die einschlägigen fachspezifischen Regeln einhalten.
2.8 Persönliche Schutzausrüstung
Um Verletzungen zu vermeiden, immer eine geeignete, der Situation angepasste Schutzausrüstung tragen. Die Schutzaus-
rüstung muss folgenden Standards genügen:
•
Sicherheitsschuhe Sicherheitsklasse S1 oder besser
5270.0015 / 5270.0016 / 5270.0017 / 5270.0018
Grundlegende Sicherheitshinweise
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