2 Grundlegende Sicherheitshinweise
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Hebegerät SPEEDY VS-140/200 dient zum bodennahen Heben, Transportieren und Versetzen von porösen Platten
sowie auch Waschbetonoberflächen und dergleichen.
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In der Standardversion wird das Hebegerät von zwei Bedienern manuell bedient. Maximal zulässige Traglast 140 kg.
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Mithilfe einer optional erhältlichen Einhängeöse kann das Hebegerät auch an ein geeignetes Transportmittel (Kran,
Baustellenfahrzeug, ...) angeschlagen werden. Handhabung nur mit Lastsicherungskette. Maximal zulässige Traglast
200 kg.
Die Bediengriffe sind nur für eine Traglast von max. 140 kg zugelassen.
Die zu hebenden Lasten müssen genügend Eigenstabilität besitzen, um während des Hebens nicht zerstört zu werden.
Die Saugplatte ist nicht Teil des Lieferumfangs. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass nur Saugplatten verwendet wer-
den, die für die zu hebende Last geeignet sind. Sie muss für die Befestigung am Hebegerät bestimmt sein.
Die maximal zulässige Traglast darf nicht überschritten werden (> siehe Kap. Technische Daten). Die maximal zulässige
Traglast ist abhängig von der verwendeten Saugplatte (siehe Traglastschild der Saugplatte).
Das Hebegerät ist nach dem Stand der Technik gebaut und wird betriebssicher ausgeliefert, dennoch können bei der Ver-
wendung Gefahren entstehen.
2.2 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Probst übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Hebegeräts zu anderen Zwecken verursacht
werden, als in der bestimmungsgemäßen Verwendung beschrieben. Als nicht bestimmungsgemäße Verwendung gilt der
Einsatz des Hebegeräts bei Lasten, die nicht in der Auftragsbestätigung benannt sind oder andere physikalischen Eigen-
schaften als die in der Auftragsbestätigung benannten Lasten aufweisen. Insbesondere gelten die folgenden Arten der
Nutzung als nicht bestimmungsgemäß:
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Verwendung als Steig- oder Kletterhilfe.
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Heben von Menschen oder Tieren.
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Lagern der Last im angesaugten Zustand.
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Ansaugen von Gebäudeteilen, Einrichtungen oder dem Untergrund.
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Ansaugen von Flüssigkeiten und Schüttgut (z. B. Granulate).
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Evakuieren von implosionsgefährdeten Gegenständen.
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Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o. Ä.
2.3 Gefahrenbereich
2.3.1 Manuelle Handhabung
Das Hebegerät wird von zwei Bedienern bedient. Die Bediener stehen zwischen den Bedienbügeln.
Der Bereich unter der Saugplatte ist als Gefahrenbereich zu betrachten.
2.3.2 Handhabung mit Transportmittel
Personen, die sich im Gefahrenbereich des Hebegeräts aufhalten, können sich lebensgefährlich verletzen.
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Sicherstellen, dass sich keine unbefugten Personen im Gefahrenbereich aufhalten.
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Um ein Abscheren der Last zu vermeiden, sicherstellen, dass Kollisionen mit der Umgebung vermieden werden.
Der Gefahrenbereich des Hebegeräts umfasst folgende Bereiche:
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Der Bereich direkt unter dem Hebegerät und der Last.
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Die unmittelbare Umgebung des Hebegeräts und der Last.
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Der Arbeitsbereich des verwendeten Transportmittels.
5270.0015 / 5270.0016 / 5270.0017 / 5270.0018
Grundlegende Sicherheitshinweise
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