Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung!
Bei Einbau, Wartung und Entsorgung an der Anlage stets Schutzausrüstung verwenden.
Schutzkleidung
Schutzhandschuhe
Sicherheitsschuhe
Gesichtsschutz
VORSICHT
Pumpen können unerwartet anlaufen.
Vor Wartung oder Reparatur die Anlage ausschalten oder von der Stromversorgung trennen.
Die Pumpe darf niemals trocken oder im Schlürfbetrieb laufen, Freistromrad und Pumpengehäuse müssen
immer bis zur Mindesteintauchtiefe überflutet sein.
Die Pumpe darf nicht benutzt werden, wenn sich Personen im Wasser aufhalten oder die Druckleitung nicht
angeschlossen ist.
Die Pumpe baut einen Förderdruck/Überdruck auf.
Betriebs- und Wartungsanleitungen müssen am Produkt verfügbar gehalten werden.
2.3
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Aqualift S Hebeanlage darf für die Entsorgung von fäkalienfreiem, häuslichem Abwasser oder Regenwasser, nicht
jedoch von brennbaren bzw. explosiven Flüssigkeiten oder Lösungsmitteln verwendet werden.
Die Anlagenvariante Resistant ist überdies geeignet für eine Kombination aus Abwässern und salzhaltigen Medien sowie für
Kondensat aus Brennwertgeräten.
Wird einer der seitlichen Zuläufe an die Leitung eines Fettabscheiders angeschlossen, so kann die Hebeanlage zugleich als
Probenahmeeinrichtung gemäß DIN 4040-100 eingesetzt werden.
WARNUNG
Ein Einsatz der Anlage in explosionsgefährdeter Atmosphäre (ATEX) ist nicht zulässig.
Alle nicht durch eine ausdrückliche und schriftliche Erlaubnis des Herstellers erfolgten Um- oder Anbauten, Verwendungen
von nicht originalen Ersatzteilen sowie Reparaturen, welche durch nicht vom Hersteller autorisierte Betriebe oder Personen
durchgeführt werden, führen zum Verlust der Gewährleistung.
Um bei möglichen Spannungsspitzen die elektrischen Komponenten der Anlage vor Schaden zu bewahren, ist die Anlage
mit einer Schutzbeschaltung versehen.
Diese dient nicht vor Schutz durch Blitzeinschlag.
Sollten diesbezüglich Anforderungen bestehen, ist bauseitig für eine entsprechende Schutzeinrichtung zu sorgen.
WARNUNG
Explosionsgefahr durch Verschleppung einer EX-Zone. Bei unzureichender Be- und Entlüftung angeschlos-
sener Anlagen kann sich aus dem Abscheidegut austretendes Gas in nachgelagerte Anlagen verbreiten und
dort ein explosives Gasgemisch hervorrufen.
Beim Anschluss einer Abscheideanlage die ordnungsgemäße Be- und Entlüftung der nachgelagerten Entwässe-
rungsanlage (insbesondere Hebeanlagen oder Pumpstationen) sicherstellen.
016-228_02
Einbau- und Betriebsanleitung
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