- Ein betriebsmäßiges Drehen der aufgenom-
menen Lasten ist verboten, da die Unterfl a-
sche des Gerätes dafür nicht konzipiert ist.
Ist ein betriebsmäßiges Drehen vorgesehen,
müssen sog. Drallfänger eingesetzt werden
bzw. es ist mit dem Hersteller Rücksprache
zu halten.
- In den Lasthaken des Hebezeuges darf nur
ein einzelnes Lastaufnahmemittel gehängt
werden.
- Niemals in bewegliche Teile greifen.
- Gerät nicht aus großer Höhe fallen lassen.
Es sollte immer sachgemäß auf dem Boden
abgelegt werden.
- Das Gerät darf nicht in explosionsfähiger
Atmosphäre eingesetzt werden.
MONTAGE
Verlängerung bzw. Kürzung der
Handkette
Die Länge der Handkette soll so eingestellt
werden, dass der Abstand des unteren
Endes zum Boden zwischen 500 mm und
1000 mm beträgt.
Hinweis: Aus Sicherheitsgründen dürfen
Handkettenverbindungsglieder nur einmal
verwendet werden.
- Nicht verschweißtes Kettenglied in der
Handkette suchen, durch Verbiegen öff nen
und entsorgen.
- Kette auf die gewünschte Länge verkürzen
bzw. verlängern.
ACHTUNG: Es muss immer eine gerade
Anzahl von Kettengliedern entfernt bzw.
hinzugefügt werden.
- Mit neuem Verbindungsglied die losen Ket-
tenenden durch Verbiegen schließen (beim
Verlängern der Handkette werden zwei neue
Verbindungsglieder benötigt).
ACHTUNG: Handketten bei der Montage
nicht in sich verdrehen.
PRÜFUNG VOR DER ERSTEN
INBETRIEBNAHME
Vor der ersten Inbetriebnahme, vor der Wie-
derinbetriebnahme und nach grundlegenden
Änderungen ist das Produkt einschließlich der
Tragkonstruktion einer Prüfung durch eine
befähigte Person* zu unterziehen.
Diese Prüfung besteht im Wesentlichen aus
einer Sicht- und Funktionsprüfung. Diese
Prüfungen sollen sicherstellen, dass sich das
Hebezeug in einem sicheren Zustand befi ndet,
ordnungsgemäß aufgestellt und betriebsbereit
ist und gegebenenfalls Mängel bzw. Schäden
festgestellt und behoben werden.
*Als befähigte Personen können z.B. die
Wartungsmonteure des Herstellers oder Lie-
feranten angesehen werden. Der Unternehmer
kann aber auch entsprechend ausgebildetes
Fachpersonal des eigenen Betriebes mit der
Prüfung beauftragen.
Vor der Inbetriebnahme ist die Funktion
des Kettentriebes im unbelasteten
Zustand zu testen.
PRÜFUNG VOR ARBEITSBEGINN
Vor jedem Arbeitsbeginn ist das Gerät ein-
schließlich der Tragmittel, Ausrüstung und
Tragkonstruktion auf augenfällige Mängel
und Fehler wie z.B. Verformungen, Anrisse,
Verschleiß und Korrosionsnarben zu über-
prüfen. Weiterhin sind die Bremse und das
korrekte Einhängen des Gerätes und der Last
zu überprüfen.
Bremsfunktion prüfen
Vor Arbeitsbeginn unbedingt die Funktion der
Bremse prüfen:
Dazu ist mit dem Gerät eine Last über eine
kurze Distanz zu heben, zu ziehen oder zu
spannen und wieder abzusenken bzw. zu
entlasten. Beim Loslassen der Handkette
muss die Last in jeder beliebigen Position
gehalten werden.
Diese Überprüfung soll sicherstellen, dass
auch bei Temperaturen unter 0 °C die
Bremsscheiben nicht vereist sind. Sie ist
mindestens zweimal zu wiederholen, bevor mit
der weiteren Arbeit begonnen wird.
ACHTUNG: Bei Funktionsstörung der Bremse
ist das Gerät sofort außer Betrieb zu setzen
und Rücksprache mit dem Hersteller zu halten!
Überprüfung des Anschlagpunktes
- Der Anschlagpunkt für das Hebezeug ist so
zu wählen, dass die Tragkonstruktion, an der
es montiert werden soll, eine ausreichende
Stabilität besitzt und die zu erwartenden
Kräfte sicher aufgenommen werden können.
- Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Gerät
auch unter Last frei ausrichten kann, da
sonst unzulässige Zusatzbelastungen auf-
treten können.
- Die Auswahl und Bemessung der geeigneten
Tragkonstruktion obliegt dem Betreiber.
Überprüfung der Lastkette
Die Lastkette muss auf äußere Fehler,
Verformungen, Anrisse, Korrosionsnarben,
Verschleiß und ausreichende Schmierung
überprüft werden.
Überprüfung des Kettenendstücks
Das Kettenendstück muss unbedingt und
immer am losen Kettenende montiert sein
(Fig. 11). Abnutzungen bzw. Fehlstellungen
dürfen nicht vorhanden sein.
Überprüfung des Trag- und Lasthakens
Der Trag- bzw. Lasthaken muss auf Risse,
Verformungen, Beschädigungen, Abnutzung
und Korrosionsnarben überprüft werden.
Der Sicherheitsbügel muss leichtgängig und
voll funktionsfähig sein.
Überprüfung des Kettenverlaufs der
Unterfl asche
Vor jeder Inbetriebnahme zwei- oder mehrst-
rangiger Geräte ist darauf zu achten, dass die
Lastkette nicht verdreht oder verschlungen ist.
Bei zwei- oder mehrstrangigen Geräten kann
es zu einer Verdrehung z.B. dann kommen,
wenn die Unterfl asche umgeschlagen wurde
(Fig. 10).
Bei Kettenersatz ist auf richtigen Kettenverlauf
zu achten (Fig. 12). Die Kettenschweißnaht
muss nach außen zeigen.
Es dürfen nur Lastketten eingebaut werden,
die vom Hersteller zugelassen sind.
Bei Nichteinhaltung dieser Vorgabe erlischt die
gesetzliche Gewährleistung bzw. Garantie mit
sofortiger Wirkung.
FUNKTION / BETRIEB
Heben der Last
Durch Ziehen an der Handkette (Fig. 11) im
Uhrzeigersinn wird die Last angehoben.
ACHTUNG: In Abhängigkeit von der Form der
aufgenommenen Last ist bei Ausführungen
mit Kettenspeicher die eventuell reduzierte
Hubhöhe zu beachten!
Senken der Last
Durch Ziehen an der Handkette (Fig. 11)
entgegen dem Uhrzeigersinn wird die Last
abgesenkt.
Yale Überlastsicherung (optional)
Die Überlastsicherung ist auf ca. 25% (±15%)
Überlast eingestellt. Die Einstellung der Über-
lastsicherung darf nur durch eine befähigte
Person erfolgen.
Bei Überschreiten der Lastbegrenzung tritt die
Überlastsicherung in Funktion und verhindert
ein weiteres Anheben der Last, während ein
Senken weiterhin möglich ist.
PRÜFUNG, WARTUNG UND
REPARATUR
Laut bestehenden nationalen/internationalen
Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften
müssen Hebezeuge
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des
Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach
Stilllegung,
• nach grundlegenden Änderungen,
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