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2.2 Bestimmungsgemäßer Gebrauch / vorhersehbarer Fehlgebrauch
Mängel- und Haftungsansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – bestehen
insbesondere nicht bei fehlerhafter oder unsachgemäßer Installation, Inbetriebnahme,
D
Verwendung, Behandlung, Lagerung, Wartung, Reparatur, Einsatz ungeeigneter
Betriebsmittel oder sonstiger nicht vom Hersteller zu verantwortenden Umständen.
Für die Bestimmung der Schnittstellen zum Einbau in eine Anlage, den Einbau, die
Verwendung und die Funktionalität des Produkts in dieser Anlage übernimmt der
Hersteller keine Verantwortung.
2.3 Verpflichtung des Betreibers vor der Inbetriebnahme
Gemäß der EG-Maschinenrichtlinie entspricht das Mess-System einer Komponente für
den Einbau in eine Anlage/Maschine. Des Weiteren wurde die Konformität des Mess-
Systems hinsichtlich der EMV-Richtlinie geprüft.
Die Inbetriebnahme des Mess-Systems ist deshalb erst dann erlaubt, wenn festgestellt
wurde, dass die Anlage/Maschine, in die das Mess-System eingebaut werden soll, den
Bestimmungen der EG-Maschinenrichtlinie, der EG-EMV-Richtlinie, den harmonisierten
Normen, Europanormen oder den entsprechenden nationalen Normen entspricht.
2.4 Personalauswahl und –qualifikation; grundsätzliche Pflichten
Alle Arbeiten am Mess-System dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt
werden.
Qualifiziertes Personal sind Personen, die auf Grund ihrer Ausbildung, Erfahrung und
Unterweisung sowie ihrer Kenntnisse über einschlägige Normen, Bestimmungen,
Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsverhältnisse, von dem für die Sicherheit der
Anlage Verantwortlichen berechtigt worden sind, die jeweils erforderlichen Tätigkeiten
auszuführen, und dabei mögliche Gefahren erkennen und vermeiden können.
Zur Definition von „Qualifiziertem Personal" sind zusätzlich die Normen VDE 0105-100
und IEC 364 einzusehen (Bezugsquellen z.B. Beuth Verlag GmbH, VDE-Verlag GmbH).
Klare Regelung der Verantwortlichkeiten für die Montage, Installation, Inbetriebnahme
und Bedienung festlegen. Beaufsichtigungspflicht bei zu schulendem oder
anzulernendem Personal!
2.5 Organisatorische Maßnahmen
Diese Bedienungsanleitung muss ständig am Einsatzort des Mess-Systems griffbereit
aufbewahrt werden.
Ergänzend zur Bedienungsanleitung sind allgemeingültige gesetzliche und sonstige
verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten und
müssen vermittelt werden.
Die jeweils gültigen nationalen, örtlichen und anlagenspezifischen Bestimmungen und
Erfordernisse müssen beachtet und vermittelt werden.
Der Betreiber hat die Verpflichtung, auf betriebliche Besonderheiten und Anforderungen
an das Personal hinzuweisen.
Das mit Tätigkeiten am Mess-System beauftragte Personal muss vor Arbeitsbeginn die
Bedienungsanleitung, insbesondere das Kapitel „Grundlegende Sicherheitshinweise",
gelesen und verstanden haben.
Das Typenschild, eventuell aufgeklebte Verbots- bzw. Hinweisschilder auf dem Mess-
System müssen stets in lesbarem Zustand erhalten werden.
Reparaturen dürfen nur vom Hersteller, oder einer vom Hersteller autorisierten Stelle
bzw. Person vorgenommen werden.
Stand: 22.02.2021
HYDAC ELECTRONIC GMBH
HAT 1425 CANopen Safety
Mat. Nr.: 670047