Grizzly EKS 2000/6 Mode D'emploi page 14

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  • FRANÇAIS, page 21
D
und Krummschaftigkeit des Baumes, Wind-
richtung und Anzahl der Äste abhängig ist.
Stehen Sie bei abschüssigem Gelände
oberhalb des zu fällenden Baumes.
Kleine Bäume mit einem Durchmesser von
15-18 cm können gewöhnlich mit einem
Schnitt abgesägt werden.
Bei Bäumen mit einem größeren Durch-
messer müssen Kerbschnitte und ein Fäll-
schnitt angesetzt werden (siehe unten).
Fällen Sie keinen Baum, wenn ein
starker oder wechselnder Wind weht,
wenn die Gefahr einer Eigentumsbe-
schädigung besteht oder wenn der
Baum auf Leitungen treffen könnte.
Klappen sie direkt nach Beenden des
Sägevorgangs den Gehörschutz hoch,
damit Sie Töne und Warnsignale hören
können.
1. Entasten:
Entfernen Sie nach unten hängende Äste,
indem Sie von oben nach unten arbeiten.
Entasten Sie niemals höher als bis zur
Schulterhöhe.
2. Rückzugsweg (Bild 17):
Entfernen Sie das Unterholz rund um den
Baum, um einen leichten Rückzug zu si-
chern. Der Rückzugsweg (A) sollte etwa um
45° versetzt hinter der geplanten Fällrich-
tung (B) liegen.
Bild 17
14
3. Fallkerbe schneiden (Bild 18):
Setzen Sie eine Fallkerbe in die Richtung,
in die der Baum fallen soll. Beginnen Sie
mit einem oberen Sägeschnitt. Bringen Sie
nun einen Sägeschnitt von unten an, der
horizontal verläuft und exakt auf den oberen
Sägeschnitt trifft (A).
Die Schnitttiefe der Kerbe soll etwa 1/4 des
Stammdurchmessers und der Schnittwinkel
mindestens 45° betragen.
Treten Sie nie vor einen Baum, der ein-
gekerbt ist.
4. Fällschnitt (Bild 18):
Führen Sie den Fällschnitt von der anderen
Seite des Stammes aus, während Sie links
vom Baumstamm stehen und mit ziehender
Sägekette sägen. Der Fällschnitt muss ho-
rizontal etwa 3-5 cm oberhalb des horizon-
talen Kerbschnitts verlaufen. Schieben Sie
einen Fällkeil oder ein Brecheisen in den
Fällschnitt, sobald die Schnitttiefe dies ge-
stattet, um ein Festklemmen des Schwertes
zu verhindern (Bild 19). Der Fällschnitt sollte
so tief sein, dass der Abstand zwischen
Fällschnitt und Kerbschnittlinie mindestens
1/10 des Stammdurchmessers beträgt. Der
nicht durchgesägte Teil des Stammes wird
als Brechmaß bezeichnet.
Bild 18
Bild 19

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