12)
Die Netzspannung muß zwischen 220 – 240 Volt / 50 Hz liegen. Die Absicherung muß 16 Ampere betragen.
13)
Verlängerungskabel: Es dürfen nur mehradrige Verlängerungskabel mit Schutzleiter verwendet werden. Sicherstellen,
daß das Kabel unbeschädigt ist. Kabeltrommeln sind komplett abzurollen. Die Leiter im Verlängerungskabel müssen
einen Querschnitt von mindestens 2,5 mm² aufweisen. Geringere Querschnitte führen zu einer Überhitzung und
Unterspannung. Dies kann Schäden in Elektronik und Motor des Airlessgerätes zur Folge haben. Nicht mehr als 40 m
Verlängerungskabel verwenden. Verlegen Sie das Kabel sorgfältig ohne Zug und führen Sie es nicht über scharfe
Kanten und Ecken.
14)
Den Arbeitsbereich und den Standort des Airlessgerätes immer gut belüften. Das Gerät ist mindestens in 8 m
Entfernung vom Spritzbereich aufzustellen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift können bei einigen Materialien
explosionsgefährliche Dämpfe entstehen die sich entzünden können.
15)
Immer die Sicherheitsvorschriften und Ratschläge des Materialherstellers beachten. Diese entnehmen Sie bitte von den
Beschriftungen auf den Gebinden und aus dem Sicherheitsdatenblatt.
16)
Niemals entzündliche Stoffe in der Nähe von offenen Zündquellen verarbeiten. Bei der Arbeit nicht rauchen.
17)
Während der Arbeit immer geeignete Atem-schutzmasken und Augenschutz tragen. Je nach Art des zu verarbeitenden
Materials oder der Belüftungsqualität sind eventuell weitere persönliche Schutzausrüstungen notwendig. Hierzu sind
die Empfehlungen des Materialherstellers zu beachten.
18)
Werden Düsenverlängerungen insbesondere Teleskop-stabspritzpistolen verwendet, ist besonders im Bereich von
Freileitungen ein größtmöglicher Abstand zu den Leitungen einzuhalten.
19)
Niemals Gerätemodifikationen selbst durchführen, da dieses zu Störungen führen kann.
20)
Geräte niemals ohne die Schutzabdeckungen von Riemenantrieb und Hydraulikpumpe betreiben.
21)
Niemals Säuren und säurehaltiges Material mit Airlessgeräten verarbeiten.
22)
Gerät nur waagerecht am Rohrrahmen tragen oder kranen. Keine Anschlagmittel an Motor, Hydraulikpumpe und
Farbstufe befestigen.
23)
Teile des Motors haben während der Betriebszeit und einige Zeit nach Betriebsende heiße Oberflächen.
24)
Geräte niemals unbeaufsichtigt lassen. Für Kinder und andere Personen, die nicht mit dem Betrieb dieser Geräte
vertraut sind, unzugänglich aufbewahren.
4. Anforderungen an das Bedienungspersonal
Das Airlessgerät darf nur von Personen bedient werden, die dafür ausgebildet, eingewiesen und befugt sind. Diese
Personen müssen die Betriebsanleitung kennen und danach handeln. Die jeweiligen Befugnisse des Bedienungspersonals
sind klar festzulegen.
Anzulernendes Personal darf zunächst nur unter Aufsicht einer erfahrenen Person an der Maschine arbeiten. Die abge-
schlossene und erfolgreiche Ausbildung soll schriftlich bestätigt werden.
Alle Personen, die Tätigkeiten an der Maschine ausführen, müssen die Betriebsanleitung lesen und durch ihre Unterschrift
bestätigen, daß sie die Betriebsanleitung verstanden haben.
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