Deutsch
1.8 Gewährleistung
Dieses Kapitel beinhaltet die allgemeinen Angaben zur
Gewährleistung. Vertragliche Vereinbarungen werden
immer vorrangig behandelt und nicht durch dieses
Kapitel aufgehoben!
Der Hersteller verpflichtet sich, jeden Mangel an von
ihm verkauften Produkten zu beheben, wenn folgende
Vorraussetzungen eingehalten wurden:
1.8.1 Allgemein
• Es handelt sich um Qualitätsmängel des Materials, der
Fertigung und/oder der Konstruktion.
• Die Mängel wurden innerhalb der vereinbarten Gewähr-
leistungszeit schriftlich beim Hersteller gemeldet.
• Das Produkt wurde nur unter den bestimmungsgemä-
ßen Einsatzbedingungen verwendet.
• Alle Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen
wurden durch Fachpersonal angeschlossen und
geprüft.
1.8.2 Gewährleistungszeit
Die Gewährleistungszeit hat, wenn nicht anders verein-
bart, eine Dauer von 12 Monaten ab Inbetriebnahme
bzw. max. 18 Monaten ab Lieferdatum. Andere Verein-
barungen müssen schriftlich in der Auftragsbestäti-
gung angegeben sein. Diese laufen mindestens bis zum
vereinbartem Ende der Gewährleistungszeit des Pro-
duktes.
1.8.3 Ersatzteile, An- und Umbauten
Es dürfen nur Originalersatzteile des Herstellers für
Reparatur, Austausch sowie An- und Umbauten ver-
wendet werden. Nur diese garantieren höchste
Lebensdauer und Sicherheit. Diese Teile wurden spezi-
ell für unsere Produkte konzipiert. Eigenmächtige An-
und Umbauten oder Verwendung von Nichtoriginaltei-
len kann zu schweren Schäden an dem Produkt und/
oder schweren Verletzungen von Personen führen.
1.8.4 Wartung
Die vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsar-
beiten sind regelmäßig durchzuführen. Diese Arbeiten
dürfen nur geschulte, qualifizierte und autorisierte Per-
sonen durchführen. Wartungsarbeiten, die nicht in die-
sem Betriebs- und Wartungshandbuch aufgeführt sind,
und jegliche Art von Reparaturarbeiten dürfen nur der
Hersteller und von ihm autorisierte Servicewerkstätten
durchführen.
1.8.5 Schäden an dem Produkt
Schäden sowie Störungen, welche die Sicherheit
gefährden, müssen sofort und sachgemäß vom dafür
ausgebildeten Personal behoben werden. Das Produkt
darf nur in technisch einwandfreiem Zustand betrieben
werden. Während der vereinbarten Gewährleistungs-
zeit darf die Reparatur des Produktes nur vom Herstel-
ler und/oder einer autorisierten Servicewerkstatt
durchgeführt werden! Der Hersteller behält sich hier
auch das Recht vor, das beschädigte Produkt durch den
Betreiber zur Ansicht ins Werk liefern zu lassen!
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1.8.6 Haftungsausschluss
Für Schäden an dem Produkt wird keine Gewährleis-
tung bzw. Haftung übernommen, wenn einer bzw.
mehrere der folgenden Punkte zutrifft:
• Auslegung Seitens des Herstellers durch mangelhafte
und/oder falsche Angaben des Betreibers bzw. Auf-
traggebers
• Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise, der Vorschrif-
ten und der nötigen Anforderungen, die laut deut-
schem und/oder lokalem Gesetz und diesem Betriebs-
und Wartungshandbuch gelten
• nichtbestimmungsgemäße Verwendung
• unsachgemäße Lagerung und Transport
• unvorschriftsmäßige Montage/Demontage
• mangelhafte Wartung
• unsachgemäße Reparatur
• mangelhafter Baugrund, bzw. Bauarbeiten
• chemische, elektrochemische und elektrische Einflüsse
• Verschleiß
Die Haftung des Herstellers schließt somit auch jegli-
che Haftung für Personen-, Sach- und/oder Vermö-
gensschäden aus.
2 Sicherheit
In diesem Kapitel sind alle generell gültigen Sicher-
heitshinweise und technische Anweisungen aufge-
führt. Außerdem sind in jedem weiteren Kapitel
spezifische Sicherheitshinweise und technische Anwei-
sungen vorhanden. Während der verschiedenen
Lebensphasen (Aufstellung, Betrieb, Wartung, Trans-
port, usw.) des Produktes müssen alle Hinweise und
Anweisungen beachtet und eingehalten werden! Der
Betreiber ist dafür verantwortlich, dass sich das kom-
plette Personal an diese Hinweise und Anweisungen
hält.
2.1 Anweisungen und Sicherheitshinweise
In dieser Anleitung werden Anweisungen und Sicher-
heitshinweise für Sach- und Personenschäden verwen-
det. Um diese für das Personal eindeutig zu
kennzeichnen, werden die Anweisungen und Sicher-
heitshinweise wie folgt unterschieden:
2.1.1 Anweisungen
Eine Anweisung wird „fett" dargestellt. Anweisungen
beinhalten Text, der auf den vorangegangenen Text
oder bestimmte Kapitelabschnitte verweist oder kurze
Anweisungen hervorhebt.
Beispiel:
Beachten Sie, dass Produkte mit Trinkwasser
frostsicher gelagert werden müssen!
2.1.2 Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise werden leicht eingerückt und
„fett" dargestellt. Sie beginnen immer mit einem Sig-
nalwort.
Hinweise, die nur auf Sachschäden hinweisen, werden
in grauer Schrift und ohne Sicherheitszeichen ange-
druckt.
WILO SE 07/2014 V4.1