Die Standfestigkeit des Befestigungsuntergrundes nach einem Absturz einer am
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Anschlageinrichtung bauseits durch eine dafür qualifizierte Person zu kontrollieren.
Sofern erforderlich, ist das komplette Seilsystem inkl. der Verankerung oder
einzelne Komponenten auszutauschen.
Am Zugang zum Sicherungssystem (z.B. Dachausstieg) sollte eine bauseitige
Betriebsanweisung mit Informationen zu Lage und Nutzung der Anschlageinrichtungen
angebracht werden!
In Verbindung mit der Nutzung des Systems
einschlägigen
staatlichen
Unfallverhütungsvorschriften und Regeln einzuhalten. Hierzu zählen für Deutschland
u. a.:
TRBS 2121 „Technische Regeln für Betriebssicherheit -
„Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze + Verkehrswege"
DIN 4426
DIN 363
„Persönliche Absturzschutzausrüstung – Persönliche Absturzschutzsysteme"
DGUV Vorschrift 38
DGUV Regel 112-198
DGUV Information 201-008
DGUV Regel 101-016 „Dacharbeiten"
DGUVI 201-056
ASR A2.1
„Technische Regel für Arbeitsstätten - Schutz vor Absturz und herabfallenden
Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"
Während des Gebrauchs der Anschlageinrichtung ist auf sicheren Stand zu achten!
Es muss ein Plan vorhanden sein, der Rettungsmaßnahmen bei allen möglichen
Notfällen berücksichtigt damit eine ggf. erforderliche Rettung schnell und sicher
erreicht werden kann.
Das Verbindungsmittel muss auch bei Verwendung von Auffangsystemen stets so kurz
wie möglich eingestellt sein, um die etwaige Freifallhöhe im Absturzfall auf ein
Minimum zu reduzieren. Es ist für die Sicherheit wesentlich, die Lage der
Anschlageinrichtung und die Art der Arbeitsausführung so zu wählen, dass der
mögliche freie Fall und die Absturzhöhe auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Idealerweise sollte ein Sturz über die Absturzkante durch entsprechende
Nutzung der PSAgA völlig verhindert werden.
Positionieren Sie die Anschlageinrichtung am Gebäude so, dass bei einem Sturz über
die Dachkante maximal der Sturzfaktor 1 möglich ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Nichtbeachten dieser Gebrauchsanleitung sowie
bei unvollständiger Dokumentation jegliche Regressforderungen ausgeschlossen sind.
Bei Unklarheiten während der Montage oder Nutzung des Systems muss der Hersteller
kontaktiert werden!
ST QUADRAT Fall Protection S.A. – Ihr kompetenter Partner für Absturzsicherungen – www.lux-top-absturzsicherungen.de
gesicherten Person ist vor Wiedermontage einer neuen
Vorschriften
„Bauarbeiten"
„Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz"
„Dacharbeiten"
„Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern"
Seite 4 Version 04/2017
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sowie
die
berufsgenossenschaftlichen
Gefährdung von Personen durch Absturz"
sind die