SICHERHEITSBEREICH (mind. 1 m)
Der Betreiber und das Wartungspersonal sind verpflichtet, die jeweils gültigen Unfall-
verhütungsvorschriften und die Arbeitsstättenverordnungen am Aufstellort einzuhalten.
Darüber hinaus sind folgende Punkte zu beachten:
•
Die hydraulischen, elektrischen und anderen Sicherheitsvorrichtungen dürfen nicht
entfernt oder außer Funktion gesetzt werden; Die Sicherheitshinweise an der Maschine
und in der Bedienungsanleitung sind sorgfältig zu beachten;
•
Beim Heben muss der Sicherheitsbereich beobachtet werden;
•
Darauf achten, dass der Motor des Fahrzeugs abgestellt, der Gang eingelegt und die
Handbremse angezogen ist;
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Die zulässige Tragfähigkeit der Hebebühne darf auf keinen Fall überschritten werden;
•
Hochklettern am Lastaufnahmemittel oder an der Last ist verboten.
6.2 risiken beim anheben des fahrzeugs
Gegen Überlast oder einen möglichen Bruch ist die Hebebühne mit den folgenden Si-
cherheitseinrichtungen versehen:
Ein Überdruckventil im Hydraulikaggregat verhindert eine Überbelastung der Hebebühne.
Die besondere Ausführung des Hydrauliksystems verhindert bei Leitungsundichtigkeiten
ein unkontrolliertes Absenken der Aufnahmeplatten.
Mögliche Gefahrenquellen für das Bedienpersonal aufgrund einer unsachgemäßen
Verwendung der Hebebühne werden in diesem Abschnitt beschrieben.
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6.1 allgemeine sicherheitshinweise
6.3 Gefährdung von personen
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Betriebsanleitung