Sachwidrige Verwendung - Parker Parflange 1050 Mode D'emploi

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  • FRANÇAIS, page 58
Parflange 1050
sowie die Verwendung von Parker Produkten,
wie zum Beispiel Werkzeuge und Ersatzteile
Mit der Maschine Parflange 1050 können
normalgeglühte, nahtlos kaltgezogene oder
geschweißte und nachgezogene Stahlrohre
gebördelt oder geflanscht werden. Verarbeitet
werden können auch lösungsgeglühte
nahtlos kaltgezogene oder geschweißte und
nachgezogene austenitische Edelstahlrohre.
Die Maschine ist für metrische und zöllige
Rohre geeignet.
Genauere Spezifikationen sowie weitere
einsetzbare Rohrwerkstoffe (z.B. Kupfer)
entnehmen Sie bitte den Produktkatalogen
®
„Ermeto Original
Verschraubungstechnik
4100", Kapitel „Systematische
Verschraubungsauswahl und „Industrial Tube
Fittings 4300", Kapitel „General Technical" für
zöllige Rohre.
Eine andere oder darüber hinausgehende
Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für hieraus entstehende Schäden haftet nicht
der Hersteller, sondern der Betreiber der
Maschine.
Zur bestimmungsgemäßen
Verwendung gehört auch:
das Beachten aller
Hinweise und geltenden
Sicherheitsvorschriften aus
der Betriebsanleitung
die Einhaltung der
Inspektions- und
Wartungsarbeiten.
Der Betreiber hat dafür zu Sorgen, dass die
Maschine nur für den bestimmungsgemäßen
Einsatz angewendet wird und das System nur
im einwandfreiem Zustand betrieben wird.
Der Anwender dieser Maschine ist
verpflichtet bei allen Sicherheitsrelevanten
Zustandsänderungen am System oder am
Betriebsverhalten des
System sofort abzuschalten und den
Betreiber umgehend über die Störung zu
informieren.
Systems, das
4
Personenschäden durch
abweichende Arbeitsweisen!
Durch eine nicht
bestimmungsgemäße
Verwendung der Maschine
und mangelnde Sorgfalt bei
der Anwendung können
Personenschäden sowie
Schäden an der Maschine
auftreten.
1.6

Sachwidrige Verwendung

Folgende Formen der sachwidrigen
Verwendung sind uns bekannt:
• Missbrauch – Verwendung der
Maschine entgegen der
bestimmungsgemäßen Verwendung,
insbesondere bezüglich
Einsatz
-
• Überschreitung der Einsatzgrenzen
– Verwendung außerhalb der
Einsatzgrenzen gemäß Kapitel 1.5
• Missachtung der
Betriebsvorschriften – Verwendung
der Maschine entgegen der
Bestimmungen in der
Betriebsanleitung bezüglich
Sicherheit / Abbau von
-
Schutzeinrichtungen
Installation
-
Betrieb
-
Instandhaltung
-
• Störungen – Verwendung der
Maschine bei offensichtlichen
Störungen insbesondere an
Maschine
-
Werkzeug
-
Steuerung
-
Elektrischer und mechanischer
-
Energieversorgung

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