;
Bevor Sie die Ausrüstung verwenden, übertragen Sie die Informationen zur Produktidentifikation vom ID-Etikett in das
Inspektions- und Wartungsprotokoll dieses Handbuchs.
;
Die Gegengewichtsbasis kann nur mit dem von 3M hergestellten modularen Klüversystem M200 verwendet werden. Versuchen
Sie nicht, die Gegengewichtsbasis zu verwenden, ohne vorher die Gebrauchsanweisung für das 3M Modulare Klüversystem M200
(5908372) zu lesen.
Systemspezifikationen:
Kompatibilität:
Die in dieser Anleitung behandelten Gegengewichtsbasen sind kompatibel mit dem modularen 3M™ DBI-SALA
Flexiguard™ Klüversystem M200.
Normen:
Konzipiert und geprüft gemäß CEN/TS 16415:2013 (Typ E), EN795:2012 (Typ E), OSHA 1926.502 und OSHA
1910.140.
Traglast:
Siehe 3M™ DBI-SALA® Flexiguard™ Modulares Klüversystem M200 Anleitung 5908372.
Maximale
Weitere Informationen zur maximalen Systemdurchbiegung finden Sie in der Bedienungsanleitung für den
Durchbiegung:
M200-Klüverbaum (5908372).
Maximale
Alle verbindenden Teilsysteme (HSGs, energieabsorbierende Verbindungsmittel usw.), die mit der
Krafteinwirkung:
Gegengewichtsbasis verwendet werden, müssen die maximale Auffangkraft auf 6 kN (1.350 lbf) begrenzen.
Einzelner Gegengewichtskasten (gefüllt): 2.268 kg
Gewicht:
Gesamtgewicht der Basis (gefüllt): 5.137 kg
Komponentenspezifikationen:
Komponente
Allgemeine Konstruktion
Strukturmaterial
Basis-Finish
8530907 Nivelliersatz
(separat erhältlich)
8530908 Radsatz
(separat erhältlich)
8530777 Hebesatz
(separat erhältlich)
Stützstrukturanforderungen:
1.0
ANWENDUNG
1.1
ZWECK: Die Gegengewichtsbasis ist für den Einsatz als Teil eines Absturzsicherungssystems vorgesehen.
1.2
BESCHREIBUNG: Die Gegengewichtsbasis (Abbildung 1)
3M™ DBI-SALA
Flexiguard™ Modulare Klüversystem M200
®
1.3
NORMEN: Diese Gegengewichtsbasis entspricht der/den vorne auf diesem Handbuch angegebenen nationalen bzw.
regionalen Norm(en). Wenn dieses Produkt außerhalb des ursprünglichen Bestimmungslandes wiederverkauft wird, muss der
Wiederverkäufer diese Anweisungen in der Sprache des Landes zur Verfügung stellen, in dem das Produkt verwendet werden wird.
1.4
AUFSICHT: Die Montage dieser Ausrüstung muss durch eine sachkundige Person überwacht werden
Ausrüstung muss durch eine befähigte Person überwacht werden
1.5
TRAINING: Der Anwender dieser Ausrüstung ist dafür verantwortlich, diese Anweisungen zu verstehen, und muss bezüglich
der richtigen Montage, Verwendung und Wartung dieser Ausrüstung trainiert werden. Der Anwender muss sich der Folgen
einer unsachgemäßen Montage oder Verwendung dieser Ausrüstung bewusst sein. Dieses Anwenderhandbuch ersetzt nicht das
Trainingsprogramm. Regelmäßige Schulungen sind erforderlich, damit eine fachgerechte Verwendung durch den Anwender stets
gewährleistet ist.
1.6
RETTUNGSPLAN: Beim Verwenden dieser Ausrüstung und dem Anschließen der Teilsysteme muss der Arbeitgeber über einen
Rettungsplan und die Mittel zu dessen Durchführung verfügen. Außerdem muss er den Plan Anwendern, zuständigen Fachkräften
und Rettungskräften übermitteln.
mit den nötigen Geräten und Techniken für eine erfolgreiche Rettung auszustatten. Ein regelmäßiges Training ist erforderlich,
damit die Befähigung des Rettungsteams stets gewährleistet ist.
1.7
NACH EINEM ABSTURZ: Wenn das Produkt einer Auffang- oder Aufprallkraft ausgesetzt ist, nehmen Sie das System sofort
außer Betrieb. Markieren Sie das System deutlich mit „NICHT VERWENDEN". Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.
1 Sachkundige Person:
Eine Person mit einem anerkannten Abschluss, Zertifikat oder beruflichen Status, oder die durch umfangreiches
Wissen, Ausbildung und Erfahrung erfolgreich ihre Fähigkeit nachgewiesen hat, Probleme im Zusammenhang mit Absturzsicherungs- und
Rettungssystemen in dem von einschlägigen nationalen, regionalen und lokalen Vorschriften geforderten Umfang zu lösen oder zu beheben.
2 Befähigte Person:
Eine Person, die in der Lage ist, bestehende und vorhersehbare Risiken in der Umgebung oder bei Arbeitsbedingungen zu
erkennen, die für Mitarbeiter gesundheitsgefährdend, gefährlich oder risikoreich sind, und die befugt ist, sofort korrigierende Maßnahmen zu
ergreifen, um diese Risiken und Gefährdungen zu beseitigen.
3 Autorisierte Person:
Eine Person, die vom Arbeitgeber dazu bestimmt ist, Aufgaben an einem Ort auszuführen, an dem sie einer
Absturzgefahr ausgesetzt ist.
4 Retter:
Eine Person, die das Rettungssystem benutzt, um eine assistierte Rettung durchzuführen.
Tabelle 1 – Spezifikationen
Material
Geschweißter Stahl
A36 Stahl
Pulverbeschichtung, verzinkt
Pulverbeschichteter Stahl
Gewicht: 49 kg
Pulverbeschichteter Stahl, verzinkte Urethan-Räder
Gewicht: 69 kg
Vernickelter Stahl, Sicherungsmasse
Gewicht: 5,4 kg
Die Struktur muss mindestens 6.643 kg plus das Gewicht des M200
Klüverbaums tragen können.
ist so ausgelegt, dass sie mit Beton gefüllt und als Befestigungspunkt für das
verwendet werden kann.
, und Retter
Ein ausgebildetes internes Rettungsteam wird empfohlen. Die Teammitglieder sind
3
4
19
.
2
®
. Die Verwendung dieser
1