3.3 Personensicherheit
ACHTUNG
Die Friteuse kann bei falscher Bedienung schwere oder tödliche Verletzungen des Personals verursachen.
Das Personal, das die Friteuse bedient und wartet, muss für den korrekten Umgang mit der Friteuse geschult
sein und muss die Sicherheitsvorschriften in dieser Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben, bevor
mit der Bedienung oder der Wartung der Friteuse begonnen wird.
Verändern oder entfernen Sie nie Sicherheitseinrichtungen. Schalten Sie keine Sicherheitseinrichtungen durch
Veränderungen an der Friteuse aus. Entfernen Sie nie Warnsymbole, welche ggf. an der Friteuse angebracht sind
(nationalitätsabhängig). Ersetzen Sie fehlende oder defekte Warnsymbole umgehend.
Betreiben Sie die Friteuse nie in schadhaftem Zustand.
Melden Sie Unregelmässigkeiten, insbesondere solche, die die Sicherheit betreffen, sofort Ihrem Vorgesetzten.
3.4 Sicherheitseinrichtungen
Nebst den an der Friteuse ggf. angebrachten Warnsymbolen (nationalitätsabhängig) verfügt die Friteuse über
folgende Sicherheitseinrichtungen:
Hauptschalter
Sicherheitsrelais
Sicherheitsthermostat
3.5 Autorisierte Personen
An und mit der Friteuse dürfen nur Personen arbeiten, die für die jeweiligen Arbeiten autorisiert sind. Die Personen
sind dann autorisiert, wenn sie die in diesem Kapitel aufgelisteten minimalen Ausbildungs- und Wissensanforderungen
erfüllen und Ihnen ein fester Aufgabenbereich zugeteilt ist.
"Dieses Gerät ist nicht dafür bestimmt, durch Personen (einschliesslich Kinder) mit eingeschränkten physischen,
sensorischen oder geistigen Fähigkeiten oder mangels Erfahrung und/oder mangels Wissen benutzt zu werden, es
sei denn, sie werden durch eine für ihre Sicherheit zuständige Person beaufsichtigt oder erhielten von ihr
Anweisungen, wie das Gerät zu benutzen ist. Kinder sollten beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie nicht
mit dem Gerät spielen."
3.6 Aufgabenbereich des Personals
3.6.1 Betreiber
Als übergeordnete juristische Person ist der Betreiber verantwortlich für die bestimmungsgemässe Verwendung der
Friteuse und für die Ausbildung sowie den Einsatz der berechtigten Personen. Er legt die Kompetenzen und
Weisungsbefugnisse der berechtigten Personen für seinen Betrieb fest.
3.6.2 Bediener der Friteuse
Ihm obliegen folgende Arbeiten:
Er richtet die Friteuse auf die aktuell zu frittierenden Nahrungsmittel ein bzw. um, falls er andere Nahrungsmittel
verarbeiten möchte als jene, die der Lieferant bei Lieferung der Friteuse eingerichtet hat.
Er beschickt die Friteuse mit den zu frittierenden Nahrungsmitteln.
Er fährt die Prozesse an und überwacht diese.
Er lokalisiert Probleme und organisiert die Problembehebung.
Er füllt Frittieröl in die Friteuse ein.
Er überwacht die Frittierölqualität und führt Frittierölnachfüllung, -reinigung und -filtrierung durch.
3.6.3 Unterhaltspersonal
Ihm obliegen folgende Arbeiten:
Es reinigt, wartet und repariert die Friteuse entsprechend den Kapiteln „Wartung und Störungsbehebung".
Es demontiert, lagert und entsorgt die Friteuse.
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