Das Gerät, die Gasanlage und die Abfüh-
rungsleitung für die Verbrennungspro-
dukte müssen durch einen anerkannten Sach-
kundigen nach den nationalen Bestimmungen
(z. B. in Deutschland gemäß dem Arbeitsblatt
DVGW G 607) oder, sofern solche nicht beste-
hen, zumindest jedoch alle zwei Jahre geprüft
werden.
– Nach durchgeführten Änderungen an der
Flüssiggasanlage ist eine Dichtheitsprü-
fung von einem anerkannten Sachkundigen
durchzuführen.
– Verantwortlich für die Veranlassung der
Überprüfung ist der Fahrzeughalter.
Bei erster Inbetriebnahme eines fabrik-
neuen Gerätes kann kurzzeitig eine
Rauch- und Geruchsentwicklung auftreten.
Bei Inbetriebnahme nach insbesondere langer
Standzeit kann kurzzeitig eine leichte Rauch-
und Geruchsentwicklung aufgrund von Staub
oder Schmutz auftreten. Es ist zweckmäßig,
das Gerät zum Zweck der Selbstreinigung
dann einige Minuten in höchster Leistungsstu-
fe zu betreiben und für gute Durchlüftung des
Raumes zu sorgen.
Ein ungewohntes Brennergeräusch oder
Abheben der Flamme lässt auf einen
Reglerdefekt schließen und macht eine Über-
prüfung des Reglers notwendig.
Keinesfalls Gegenstände (z. B. Spraydo-
sen) oder brennbare Materialien / Flüs-
sigkeiten im Einbauraum des Geräts oder im
Gerät selbst verstauen, da es hier unter Um-
ständen zu erhöhten Temperaturen kommen
kann.
Für die Gasanlage dürfen in Deutschland
nur Druckregeleinrichtungen gemäß
DIN EN 16129 (in Fahrzeugen) mit einem fes-
ten Ausgangsdruck von 30 mbar verwendet
werden. Die Durchflussrate der Druckregel-
einrichtung muss mindestens dem Höchstver-
brauch aller eingebauten Geräte entsprechen.
Für Fahrzeuge empfehlen wir die Gas-
druck-Regelanlage Truma MonoCon-
trol CS sowie für die Zweiflaschen-Gasanlage
die Gasdruck-Regelanlage DuoControl CS.
Bei Temperaturen um 0 °C und darunter
sollten die Gasdruck-Regelanlage bzw.
das Umschaltventil mit der Reglerbeheizung
EisEx betrieben werden.
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DE
Es dürfen nur für das Bestimmungsland
geeignete Regleranschlussschläuche,
die den Anforderungen des Landes entspre-
chen, verwendet werden. Diese sind regelmä-
ßig auf Brüchigkeit zu überprüfen.
Druckregelgeräte und Schlauchlei-
tungen müssen spätestens 10 Jahre
(bei gewerblicher Nutzung 8 Jahre) nach
Herstellungs datum gegen neue ausgewech-
selt werden.
Der Betreiber ist dafür verantwortlich.
Zum Betrieb der Heizung mit Wandkamin
–
Die Öffnungen des Wandkamins
müssen frei sein. Bei Bedarf Schmutz,
Laub und insbesondere im Winter Schnee
oder -matsch vor den Öffnungen entfernen.
Dies muss gelegentlich kontrolliert werden.
Zum Betrieb der Heizung mit Dachkamin
–
Der Dachkamin muss während des
Betriebs der Heizung stets frei im
Luftstrom liegen. Dachaufbauten können
die Funktion der Heizung stören.
–
Im Winter muss vor Inbetriebnahme
der Heizung der Dachkamin von
Schnee befreit werden.
–
Für Winter- bzw. Dauercamping emp-
fehlen wir den auf das Kaminteil auf-
schraubbaren Kaminverlängerungssatz SKV
(3 x 15 cm).
–
Sollte die Heizung bei Standorten mit
extremen Windverhältnissen oder bei
Nutzung im Winter wiederholt verlöschen,
empfehlen wir die Verwendung einer Ka-
minverlängerung AKV (15 cm) sowie zu-
sätzlich den Kaminaufsatz T-2 oder T-3.
–
Werden 2 oder 3 Verlängerungen à
15 cm verwendet, müssen diese vor
einer Fahrt abgenommen werden um nicht
verloren zu gehen (Unfallgefahr). Eine ver-
bleibende Verlängerung muss festge-
schraubt und mit einer Schraube gesichert
sein.
– Falls am Wohnwagen ein Überdach mon-
tiert wird, muss der Dachkamin unbedingt
durch dieses Dach hindurchgeführt wer-
den. Verwenden Sie dafür die Kamindurch-
führung UEK.