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10. GARANTIE
Alle innerhalb von einem Jahr nach dem Kaufda-
tum festgestellten Defekte oder Mängel, die die
Funktionalität des Gerätes beeinträchtigen, wer-
den auf dem Wege der unentgeltlichen Reparatur
bzw. Des Austausches unter der Voraussetzung
beseitigt, dass das Gerät in einer der Bedienungs-
anleitung gemäßen Art und Weise betrieben und
gewartet wird und weder vorsätzlich vernichtet
noch nicht bestimmungsgemäß genutzt wurde.
Ihre Rechte aus den entsprechenden Gesetzen
11. ENTSORGUNG UND UMWELTSCHUTZ
Nach Beendigung seiner Lebensdauer ist das Ge-
rät rechtmäßig und den jeweils geltenden Richt-
linien entsprechend zu entsorgen. Verpackungs-
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bleiben davon unberührt. Eine in der Garantiefrist
einzureichende Beanstandung hat die Angabe des
Kaufortes und Kaufdatums und in der Anlage einen
Kaufbeleg (z.B. Kassenzettel) zu enthalten. Gemäß
unserer Politik der ständigen Weiterentwicklung
unserer Produkte behalten wir uns vor, Änderun-
gen am Produkt, an seiner Verpackung und an den
dokumentierten technischen Daten ohne vorherige
Ankündigung vorzunehmen.
material, wie Kunststoffe bzw. Schachteln, in die
entsprechenden Behälter geben.
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