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Leistungsverhältnis von 4 m
je kW Nennwärmeleistung gewährleistet ist. Ist das
Volumen geringer, muss über Lüftungsöffnungen ein Verbrennungsluftverbund mit
anderen Räumen hergestellt werden (Verbundöffnungen mind. 150 cm²).
1.5 Verbrennungsluft
Für den Verbrennungsvorgang wird permanent Sauerstoff bzw. Luft benötigt. In der
Regel reicht die vorhandene Luft im Aufstellraum aus.
Bei gut abgedichteten Fenstern und Türen, Vorhandensein von mechanischen
Entlüftungen (z.B. Küche oder Bad) oder weiteren Feuerstätten (auch Gastherme) in
der Wohnung, kann die einwandfreie Luftversorgung empfindlich gestört werden. Wenn
dies zutrifft, besteht die Möglichkeit, die Verbrennungsluft direkt von außen oder aus
einem anderen, genügend belüfteten Raum (z.B. Keller) zuzuführen.
Die Herde bieten serienmäßig hierfür den zentralen Luftansaugstutzen Ø 80 mm auf der
Unterseite.
Für die Luftleitung dürfen nur glatte Rohre mit einem Mindestdurchmesser von 80 mm
verwendet werden. Die Luftleitung sollte außerdem mit einer Absperrklappe in
Ofennähe versehen werden, muss fachgerecht ausgeführt werden und u.a. in den
Bögen Revisionsöffnungen für den Schornsteinfeger haben und fachgerecht gegen
Schwitzwasser gedämmt werden. Die Leitung sollte nicht länger als 4 m sein und nicht
mehr als 3 Biegungen aufweisen. Führt die Leitung ins Freie, soll sie mit einem
geeigneten Windschutz und Gitter versehen werden.
HINWEIS: Im Aufstellungsraum oder in angrenzenden Räumen dürfen keine
Luftabzugsventilatoren oder ähnliche Einrichtungen betrieben werden. Dies könnte
erhebliche Betriebsprobleme und Gefahren verursachen. Fragen Sie Ihren
Schornsteinfeger.
HINWEIS: Der Aufstellungsraum darf nicht durch Einrichtungen wie z.B. Abzugshauben,
Lüftungsanlagen
usw., die sich im selben Raum oder in angrenzenden Räumen
und/oder damit in Verbindung stehenden Räumen befinden, in Unterdruck versetzt
werden.
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