14. Die maximale Füllmenge darf
nicht überschritten werden. Der Eis-
behälter sollte zu höchstens ¾ gefüllt
sein, da sich Eis während des Gefrier-
vorgangs ausdehnt.
15. Fülle die Zutaten für das Eis immer
in den entnehmbaren Eisbehälter, nie
direkt in die Mulde der Eismaschine.
16. Verwende das Gerät nie ohne
Eisbehälter!
17. Während des Betriebs keine
Gegenstände in das laufende Gerät
halten und nicht mit der Hand in den
Behälter greifen.
18. Benutze das Gerät nur nach
ordnungsgemäßem Zusammenbau.
19. Betreibe das Gerät nie mit Zube-
hör anderer Geräte.
Nicht in das laufende Gerät greifen – es besteht Verletzungsgefahr!
Achte darauf, dass das Gerät nie um mehr als 45° gekippt wird, da sonst
der Kompressor beschädigt werden kann.
Lass das Gerät nach dem Auspacken mindestens 2 Stunden an seinem
endgültigen Standort stehen. Das im Gerät befindliche Kühlmittel muss
sich erst absenken, da sonst der Kompressor beschädigt werden kann.
Bei fehlerhafter Montage, unsachgemäßer oder fehlerhafter Verwen-
dung oder nach Durchführung von Reparaturen durch unautorisierte
Dritte, übernimmt der Hersteller keine Haftung.
Benutze zum Beschleunigen des Abtauvorgangs keine anderen me-
chanischen Einrichtungen oder sonstigen Mittel als die vom Hersteller
empfohlenen. Kältemittelkreislauf nicht beschädigen. Betreibe keine
elektrischen Geräte innerhalb des Kühlfachs, die nicht der vom Herstel-
ler empfohlenen Bauart entsprechen.
Achtung Brandgefahr!
Achte darauf, dass die Belüftungsöffnungen im Gerätegehäuse nicht
verschlossen werden.
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20. Benutze keine spitzen oder
scharfen Gegenstände im Eisbehälter.
Dieser könnte dadurch zerkratzt
werden. Verwende Kunststoff- oder
Holzschaber, um das fertige Eis aus
dem Behälter zu nehmen.
21. Prüfe regelmäßig Stecker und
Zuleitung auf Verschleiß oder
Beschädigungen. Bei Beschädigung
des Anschlusskabels oder anderer Teile
immer einen Fachbetrieb kontaktieren.
Unsachgemäße Reparaturen können
zu Gefahren für den Benutzer führen
und den Ausschluss der Garantie zur
Folge haben.
22. Lagere in diesem Gerät keine
explosionsfähigen Stoffe, wie
zum Beispiel Aerosolbehälter mit
brennbarem Treibgas.