IFM
Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
Institute for Vehicle Technology and Mobility
T Ü V N O R D P A R T C E R T I F I C A T E
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von
für das Teil/
den Änderungsumfang
vom Typ
des Herstellers
0.
Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt
und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
Teilegutachtens
und
Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer
amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der
vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen
Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
IFM - Geschäftsstelle Essen
Adlerstraße 7
45307 Essen
T E I L E G U T A C H T E N
TGA Art 8.3
Nr.: TU-026335-A0-034
Teilen gemäß §19 Abs.3 Nr.4 StVZO
: Sonderfahrwerksfedern und Zusatzluftfedern zur
Verstärkung bzw. Höherlegung des Aufbaus
: NR-107064; -B; HV-104398
: M.A.D. Holding B.V.
P.O.Box 760
NL-3900 AT Veenendaal
der
Anbauanleitung
PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY
IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
Akkreditiert nach/accredited DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00
Technischer Dienst/Technical service: KBA – P 00004-96
unverzüglich
einem
Mo b i l i t ä t
amtlich
anerkannten
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