Die Optikkammer lässt sich aufgrund präziser
und geräuscharmer Kunststoff-Gleitblöcke in
der Höhe verstellen und wird durch eine unter
einer Blechabdeckung positionierte Feder
ausgeglichen. Ein Zentimetermaßstab
ermöglicht die genaue Positionierung
hinsichtlich des Scheinwerfers.
Auf dem digitalen Display lässt sich der
Lichtintensitätswert ablesen.
Das Sichtgerät, das die Fluchtung des Geräts
am Fahrzeug erleichtert, ist mit Spiegel
erhältlich.
Es kann aber auch mit einem Laserstrahl
ausgestattet werden.
ALLGEMEINE
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Die nachfolgend beschriebenen Vorschriften
sind zur Vermeidung von Personen- und
Sachschäden sorgfältig zu befolgen.
– Das Geräteetikett lesen und unter keinen
Umständen verdecken. Bei Beschädigung
das Etikett unverzüglich durch ein neues
ersetzen.
– Das Gerät ist ausschließlich von
autorisiertem und in dessen Gebrauch
eingewiesenem Personal zu benutzen.
– Das Gerät nicht in explosiver Atmosphäre
benutzen.
– Der Arbeitsbereich muss trocken und
ausreichend gelüftet sein.
– Während der Gerätebewegung auf
umstehende Personen und insbesondere
Kinder achten.
– Nicht gegen Regale oder Hochbauten
stoßen von denen Gegenstände
herunterfallen können. Dies könnte zu
Verletzungen Ihrer Person und
Geräteschäden führen.
– Die Lagertemperatur muss zwischen -5 °C
und +55 °C liegen.
– Die Betriebstemperatur muss zwischen +5
°C und +45 °C liegen.
– Sorgen Sie für ein geeignetes
Abgasabsaugsystem, da die
Scheinwerferprüfung bei laufendem
Fahrzeugmotor durchgeführt wird. Das
ungewollte Einatmen von Kohlenmonoxid
kann dem Organismus schwäre Schäden
zufügen, die in Einzelfällen fatale
Auswirkungen haben können. Setzen Sie
sich mit Ihrem Gebietshändler in Verbindung.
Er wird Ihnen das für Ihr Unternehmen
angemessenste System empfehlen.
– Das Scheinwerferprüfgerät nicht unter
direkter Sonneneinstrahlung oder in der
Nähe von heißen Gegenständen, wie Öfen,
Heizungen usw. liegen lassen.