19. Entsorgung
a) Allgemein
Entsorgen Sie das unbrauchbar gewordene Produkt am Ende seiner Lebens-
dauer gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
b) Batterien und Akkus
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (Batterieverordnung) zur Rückgabe
aller gebrauchten Batterien und Akkus verpflichtet; eine Entsorgung über
den Hausmüll ist untersagt!
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit nebenstehenden Symbolen ge-
kennzeichnet, die auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinwei-
sen. Die Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall sind:
Cd=Cadmium, Hg=Quecksilber, Pb=Blei (Bezeichnung steht auf Batterie/
Akku z.B. unter den links abgebildeten Mülltonnen-Symbolen).
Ihre verbrauchten Batterien/Akkus können Sie unentgeltlich bei den Sammel-
stellen Ihrer Gemeinde, unseren Filialen oder überall dort abgeben, wo
Batterien/Akkus verkauft werden.
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum Umwelt-
schutz.
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