ein Altgerät zurückgegeben wird.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikations-
mitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager-
und Versandflächen mindestens 800 m² betragen, wobei die unentgeltliche
Abholung auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1 (Wärmeüber-
träger), 2 (Bildschirmgeräte) und 4 (Großgeräte mit mindestens einer
äußeren Abmessung über 50 cm) beschränkt ist.
Für alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der Vertreiber
geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum
jeweiligen Endnutzer gewährleisten; das gilt auch für Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, die der Endnutzer
zurückgeben will, ohne ein neues Gerät zu kaufen.
Geräusch / Vibration
Das Geräusch dieses Elektrowerkzeuges wird nach EN 62841-3-6,
gemessen. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz kann 85 dB (A)
überschreiten; in diesem Fall sind Schallschutzmaßnahmen für den
Bediener erforderlich.
Gehörschutz tragen!
Abschaltkohlen
Das Elektrowerkzeug ist zum Schutz des Motors mit selbstabschaltenden
Kohlebürsten ausgestattet. Sind die Kohlenbürsten abgenutzt, schaltet die
Maschine selbstständig ab.
In diesem Fall müssen beide Kohlebürsten gleichzeitig durch Original-
Kohlebürsten von einer autorisierten Elektrofachkraft ausgewechselt
werden.
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