Fehler-
Mögliche
meldung
Ursache
Der Aufpump-
druck ist höher als
300 mmHg.
Ein Systemfehler
liegt vor.
Die Batterien sind
fast leer.
10. ENTSORGUNG
Reparatur und Entsorgung des Geräts
• Reparieren oder justieren Sie das Gerät nicht selbst. Eine ein-
wandfreie Funktion ist in diesem Fall nicht mehr gewährleistet.
• Öffnen Sie am Gerät ausschließlich das Batteriefach. Bei Nicht-
beachtung erlischt die Garantie.
• Reparaturen dürfen nur vom Kundenservice oder autori sierten
Händlern durchgeführt werden. Prüfen Sie vor jeder Reklama-
tion zuerst die Batterien und tauschen Sie diese ggf. aus.
• Das Gerät darf nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Die
Entsorgung kann über entsprechende Sammelstellen in
Ihrem Land erfolgen. Entsorgen Sie das Gerät gemäß der
Elektro- und Elektronik-Altgeräte EG-Richtlinie – WEEE
Behebung
Bitte prüfen Sie im Rahmen
einer erneuten Messung, ob
die Manschette ordnungsge-
mäß aufgepumpt werden kann.
Achten Sie darauf, dass weder
Ihr Arm, noch schwere Gegen-
stände auf dem Schlauch
liegen und dass der Schlauch
nicht geknickt ist.
Wenden Sie sich bei dieser
Fehlermeldung bitte an den
Kundenservice.
Legen Sie neue Batterien in
das Gerät ein.
(Waste Electrical and Electronic Equipment). Bei Fragen wen-
den Sie sich an die für die Entsorgung zuständige kommunale
Behörde.
Hinweise für Verbraucher zur Altgeräteentsor-
gung und Verschrottung in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Samm-
lung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungs-
gemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Die Rückgabe
ist gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen
auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind die
folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altge-
räten verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro-
und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern
• Lebensmittelläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von min-
destens 800 Quadratmetern, die mehrmals pro Jahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem
Markt bereitstellen.
• Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme im pri-
vaten Haushalt nur für Wärmeüberträger (Kühl-/Gefriergeräte,
Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt. Für die
1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen IT- u.
Telekommunikationsgeräten sowie die 0:1-Rücknahme müssen
Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Ent-
fernung zum Endverbraucher bereitstellen.
Diese Vertreiber sind verpflichtet,
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