6.6 Erstinbetriebnahme
Voraussetzung:
Die Ofenanlage entspricht den geltenden Vorschriften und ist durch
eine genehmigungspflichtige Behörde (z.B. Schornsteinfeger)
abgenommen worden.
► Entnehmen Sie vor dem ersten Anheizen bitte alle Dokumente
und Zubehörteile aus dem Brennraum, ggf. Pellettank und
dem Aschenkasten (6).
► Entfernen Sie alle Aufkleber rückstandsfrei von der Sicht-
scheibe.
HINWEIS:
Die Lackierung des Gerätes erreicht erst nach
mehrmaligem Heizen mit Nennwärmeleistung
ihre Endfestigkeit.
Um Lackbeschädigungen zu vermeiden, ist
eine Oberflächenreinigung erst nach mehreren
Heizvorgängen zu empfehlen!
HINWEIS:
Auch nach mehrmaligen Heizen ist der Lack nicht
an allen Stellen (Bereich Pellettank oder unte-
rer Sockelbereich) eingebrannt. Insbesondere
scharfe Kanten sind weiterhin sehr empfind-
lich. Sehen Sie daher von einem übermäßigen
Reinigen und Reiben am Lack ab.
Beachten Sie bitte Folgendes:
► Vergewissern Sie sich vor der ersten Inbetriebnahme, dass sich
keine Gegenstände (Kleinteile, Verpackungsmaterial) mehr im
Aschenkasten (6) oder in den Abgaswegen des Gerätes be-
finden.
Während des Einbrennens des Speziallacks sollten die Lackflä-
chen nicht berührt werden.
Während der ersten Heizvorgänge kann es durch Nachtrock-
nung des Speziallacks zu verstärkter Geruchsbildung kommen.
Dies verliert sich aber bereits nach kurzer Zeit.
► Öffnen Sie daher anfangs die Fenster des Aufstellungsraumes
zum Lüften.
Während des Einbrennens keine Gegenstände auf den Pellet-
ofen stellen.
Das Gerät darf während des Einbrennvorgangs nur unter
Aufsicht betrieben werden.
Gemauerte Schornsteine, die längere Zeit nicht be-
trieben wurden, müssen häufig zunächst „trocken-
geheizt" werden. Erst nach einigen Abbränden stellt
sich ein guter Förderdruck ein.
Durch den sehr hohen Wirkungsgrad und der damit
verbundenen niedrigen Abgastemperatur der
Pelletgeräte kann es durchaus sein, dass gemauerte
Schornsteine nicht ausreichend durchgeheizt werden.
In diesem Fall ist eine Kaminsanierung notwendig.
Bedienungs- und Montageanleitung
6. Vorbereiten des Gerätes für den Betrieb
23
6.7 Nachfüllen Pellets
WARNUNG!
Erstickungsgefahr durch schädliche Abgase
Nach dem Befüllen des Pellettanks Pellet-
tankdeckel (11) umgehend wieder schließen.
WARNUNG!
Brandgefahr
Das Nachfüllen von Pellets direkt aus einem
Pelletsack ist nur im kalten, ausgeschalteten
Zustand des Gerätes zulässig!
Ein Nachfüllen im betriebswarmen Zustand ist
nicht erlaubt!
Es ist darauf zu achten, dass beim Nachfüllen
keine Pellets auf das Ausblasgitter oder den
heißen Gerätekorpus fallen!
Bei den hohen Temperaturen dieser Bauteile
könnten neben die Einfüllöffnung gefallene
Pellets Rauch entwickeln und sich sogar entzün-
den! Dies kann, neben der Rauchentwicklung,
auch eine dauerhafte Beschädigung des Gerä-
tes verursachen!
Alle neben die Einfüllöffnung gefallen Pellets
sind daher sofort zu entfernen!
VORSICHT!
Gefahr von Verbrennungen
im Betrieb erhitzen sich Geräteteile sehr stark.
Pellets nur in den Pellettank eines ausgeschal-
teten und abgekühlten Gerätes einfüllen!
► Pellettankdeckel (11) an der Grifföffnung anheben, um die
Einfüllöffnung freizugeben.
D
AT
CH
11
11
Einfüll-
öffnung
ORANIER Neta II