Beachten Sie die Kennzeichnung der
Verpackungsmaterialien bei der
Abfalltrennung, diese sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit
folgender Bedeutung: 1 - 7: Kunststoffe / 20
- 22: Papier und Pappe / 80 - 98:
Verbundstoffe.
Produkt:
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren Sie bei Ihrer
Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Das nebenstehende Symbol einer
durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern
zeigt an, dass dieses Produkt der Richtlinie
2012/19/EU unterliegt. Diese Richtlinie
besagt, dass Sie dieses Produkt am Ende seiner
Nutzungszeit nicht mit dem normalen Haushaltsmüll
entsorgen dürfen, sondern in speziell eingerichteten
Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder
Entsorgungsbetrieben abgeben müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei.
Schonen Sie die Umwelt und entsorgen Sie
fachgerecht.
Das Produkt ist recycelbar, unterliegt einer
erweiterten Herstellerverantwortung und wird
getrennt gesammelt.
DE/AT/CH 19