Gewährleistung - BPW iDC Instructions D'assemblage Et Mode D'emploi

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Anlage
A-3 Gewährleistung
1. Gewährleistung
Die Gewährleistung entspricht den gesetzli-
chen Vorgaben und ist Ihrem Händler als Ihrem
Vertragspartner
gegenüber
machen.
Die Gewährleistung besteht nicht:
- bei natürlicher Abnutzung
- infolge Verwendung von Nicht-Original-BPW-
Teilen
- infolge Nichteinhaltung der Einbau- und
Gebrauchsanweisung des Herstellers
- infolge unsachgemäßer Behandlung
- infolge unsachgemäßem Transport.
2. Geltendmachung der Gewährleistung
Im Gewährleistungsfall wenden Sie sich bitte
an Ihren Fachhändler.
3. Haftungsausschluss
Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemä-
ßer Anwendung, Montage oder Reparatur
sowie durch normalen Verschleiß hervorgeru-
fene Schäden.
Jegliche Modifikation, bzw. Änderung an dem
iDC führen zum Erlöschen jeglicher Gewähr-
leistungsansprüche.
Hinweis:
Typ, Sachnummer und Fertigungsdatum
entnehmen Sie bitte dem Typenschild ihres
iDCs.
Typ
Sachnummer
D12
geltend
zu
Fertigungsdatum

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