Bild 11
Außenerdung
Zum Schluss wird das Oberteil Pos. 10,
aufgesetzt und mit den Befestigungs-
schrauben Pos. 4 und Pos. 12, festgeschraubt
sowie die Zugentlastung Pos. 14, wieder
montiert.
Die nicht benutzte Einführungsöffnung des
Doppelkabelendverschlusses ist mit einer
Verschlusstülle Pos. 5, (Bestellnummer
GHG 7401993 R0003) zu verschließen.
Achtung: Um die IP- Schutzart zu gewähr-
leisten, ist auf den korrekten Sitz der
Dichtung Pos. 6, zu achten.
*
z.Zt. nicht bescheinigt für Kategorie II D.
Keine Bescheinigung für Einsätze im staubgefährdeten
Bereichen.
6.4
Kunststoff*-, Metallflansche,
Metallplatten und
Außenerdung
Müssen Flanschplatten demontiert werden
(z.B. zum Bohren von Einführungsöffnungen),
ist bei der Montage zur Aufrechterhaltung der
Mindestschutzart auf den korrekten Sitz der
Flanschplatte und den Sitz des Befestigungs-
bügels zu achten.
Die Flanschplatten der Edelstahlklemmen-
kästen sind so zu montieren, daß die IP-
Schutzart gewährleistet bleibt. Dabei ist auf
den exakten Sitz des Dichtungselementes zu
achten.
Von außen herangeführte PE-Leitungen
sind auf die dafür vorgesehene PE-Klemme
am Flansch anzuschließen. Der maximale
Anschlussquerschnitt beträgt 50 mm².
Ist eine seperate Außenerdung am Kunststoff-
gehäuse angebracht, darf dieser Anschluss mit
einer Leitung von max. 25 mm² angeschlossen
werden.
Dieser Außenerdungsanschluss ist innen im Ge-
häuse für einen Kabelschuhanschluss mit einem
Loch für M6 ausgelegt (siehe auch Bild 11).
Achtung: Metallflansche, Metallplatten und
Metallverschraubungen müssen in den
Potentialausgleich miteinbezogen werden.
*
z.Zt. nicht bescheinigt für Kategorie II D.
Explosionsgeschützte Klemmenkästen aus Kunststoff
oder Edelstahl Typ GHG 74.
6.5
Schließen des Gerätes /
Deckelverschluss
Gehäuse-
innenwand
Alle Fremdkörper sind aus dem Gerät zu
Alle Fr
Alle Fr
emdkörper sind aus dem Gerät zu
emdkörper sind aus dem Gerät zu
emdkörper sind aus dem Gerät zu
Alle Fr
Alle Fr
emdkörper sind aus dem Gerät zu
entfernen.
entfer
entfer
entfer
entfer
nen.
nen.
nen.
nen.
Erdungsplatte
Zur Sicherstellung der erforderlichen Mindest-
schutzart sind die Deckelschrauben fest
anzuziehen.
Bei übermäßigem Anziehen kann die
Innenerdungs-
Schutzart beeinträchtigt werden.
anschluss
6.6
Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme des Betriebsmittels sind die in
den einzelnen nationalen Bestimmungen
genannten Prüfungen durchzuführen.
Außerdem ist vor der Inbetriebnahme die korrekte
Installation des Betriebsmittels in Übereinstim-
mung mit dieser Betriebsanleitung und anderen
anwendbaren Bestimmungen zu überprüfen.
Unsachgemäße Installation und Betrieb der
Klemmenkästen kann zum Verlust der
Garantie führen.
7
Instandhaltung / Wartung
Die für die Wartung / Instandhaltung von
elektrischen Betriebsmitteln in explosions-
gefährdeten Bereichen geltenden nationa-
len Bestimmungen sind einzuhalten
(z.B. EN 60079-17).
Vor Öffnen des Gehäuses Spannungs-
freiheit sicherstellen bzw. geeignete
Schutzmaßnahmen ergreifen.
Bei eigensicheren Stromkreisen ist das
Arbeiten unter Spannung zulässig.
Die erforderlichen Wartungsintervalle sind
anwendungsspezifisch und daher in Abhän-
gigkeit von den Einsatzbedingungen vom
Betreiber festzulegen.
Im Rahmen der Wartung sind vor allem die
Teile, von denen die Zündschutzart abhängt,
zu prüfen (z.B. Unversehrtheit und Dichtheit
des Gehäuses, Unversehrtheit der Dichtungen
und der Kabel- und Leitungseinführungen).
Sollte bei einer Wartung festgestellt werden,
dass Instandsetzungsarbeiten erforderlich
sind, ist Abschnitt 8 dieser Betriebsanleitung
zu beachten.
8
Reparatur / Instandsetzung /
Änderung
Instandsetzungsarbeiten / Reparaturen dürfen
nur unter Verwendung von COOPER
CROUSE-HINDS / CEAG Originalersatzteilen
vorgenommen werden.
Reparaturen, die den Explosionsschutz
betreffen, dürfen nur von COOPER
CROUSE-HINDS / CEAG oder einer
qualifizierten Elektrofachkraft in Überein-
stimmung mit national geltenden Regeln
durchgeführt werden
(EN 60079-17, En 60079-19).
Umbauten oder Änderungen am Betriebsmit-
tel sind nicht gestattet; ausgenommen ist das
Anbringen von zusätzlichen KLE und das
Montieren von Anschlussklemmen im Rahmen
der Zulassung des Betriebsmittels.
9
Entsorgung /
Wiederverwertung
Bei der Entsorgung des Betriebsmittels sind
die jeweils geltenden nationalen Abfall-
beseitigungsvorschriften zu beachten.
Zur Erleichterung der Wiederverwertbarkeit
von Einzelteilen sind Kunststoffteile mit dem
Kennzeichen des verwendeten Kunststoffes
versehen.
Programmänderungen und -ergänzungen sind
vorbehalten.
Cooper Crouse-Hinds GmbH
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