Flansche; Bohrungen Im Gehäuse / In Flansche Für Leitungseinführung; Kabel- Und Leitungseinführung; Schließen Des Gerätes - Cooper Crouse-Hinds GHG 75 Mode D'emploi

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Fig. 3
Kabel- und Leitungseinführung
Eckmaß
6.3

Flansche

Müssen Flanschplatten der Leergehäuse
montiert werden (z.B. nach dem Bohren von
Einführungsöffnungen), ist zur Aufrechter-
haltung der Mindestschutzart auf den
korrekten Sitz der Flanschplatte zu achten.
Die in den "Technischen Daten" angege-
benen Prüfdrehmoment müssen eingehal-
ten werden.
Übermäßiges Anziehen kann die Schutz-
art beeinträchtigen.
6.4
Bohrungen im Gehäuse /
in Flansche
für Kabel- und
Leitungseinführungen
Beim Anbringen von Bohrungen ist folgendes
zu beachten:
- Die Bohrungen für die Verschraubungen
müssen so angeordnet werden, dass
sich die Verschraubungen beim Fest-
ziehen nicht gegenseitig behindern.
Eckmaß der Verschraubungen beachten
(siehe Fig. 3).
- Angaben über die
- Größe der Flanschausschnitte /
der bebohrbaren Flächen,
- Flanschgröße,
- Anzahl der Kabel und Leitungsein-
führungen
sind in der Tabelle 1 Seite 3 aufgeführt.
6.5
Kabel- und Leitungs-
einführungen (KLE);
Verschluss-Stopfen
Nur bescheinigte KLE und Verschluss-
stopfen verwenden.
Für bewegliche Leitungen sind
Trompetenverschraubungen oder andere
geeignete Einführungen mit zusätzlicher
Zugentlastung zu verwenden.
Die für die eingebauten KLE maßgeben-
den Betriebsanleitungen beachten.
Beim Einsatz von KLE mit einer niedrige-
ren als der für das Gerät zutreffenden IP-
Schutzart (Siehe Technische Daten) wird
die IP-Schutzart des gesamten Gerätes
reduziert.
Nicht benutzte Einführungsöffnungen mit
bescheinigten Verschluss-Stopfen verschlie-
ßen. (Mindestschutzart IP54).
Es ist darauf zu achten, dass bei der
Installation der KLE die für den Leitungs-
durchmesser geeigneten Dichtungseinsätze
verwendet werden.
Ausschneidbare Dichtungseinsätze ordnungs-
gemäß dem Leitungsdurchmesser anpassen.
Zur Sicherstellung der erforderlichen
Mindestschutzart (IP54) sind die KLE fest
anzuziehen.
Bei übermäßigem Anziehen kann die
Schutzart beeinträchtigt werden.
Achtung: Beim Anziehen der Hutmutter
der Metall-KLE (Typ CMDL) ist die Ver-
schraubung mit einem geeigneten
Werkzeug gegen Verdrehen zu sichern.
6.6
Schließen des Gerätes /
Deckelverschluss
Alle Fremdkörper aus dem Gerät
Alle Fremdkörper aus dem Gerät
Alle Fremdkörper aus dem Gerät
Alle Fremdkörper aus dem Gerät
Alle Fremdkörper aus dem Gerät
entfernen.
entfernen.
entfernen.
entfernen.
entfernen.
Zum Schließen des Gerätes ist der
Gehäusedeckel mit dem Innenvierkant-
schlüssel des Vorreiberschlosses zu
verschließen.
6.7

Inbetriebnahme

Folgendes ist vor der Inbetriebnahme zu
beachten:
- korrekte Installation des Betriebsmittel in
Übereinstimmung mit:
- der Betriebsanleitung
- anwendbaren Bestimmungen
- Anschlussunterlagen
- Prüfungen gem. nationalen Bestimmungen.
Die Leergehäuse müssen nach
erfolgter Bestückung von einer Prüfstelle
oder zur Prüfung berechtigter Personen
bescheinigt werden.
Unsachgemäße Installation und Betrieb
der Leergehäuse führt zum Verlust der
Garantie.
7

Instandhaltung / Wartung

Warnung:
Betriebsmittel vor der Wartung / Repara-
tur stromlos schalten.
Sicherstellen, dass beim Öffnen der
Geräte keine explosive Umgebungs-
atmosphäre vorhanden ist.
Für die Wartung / Reparatur sind die
relevanten nationalen Vorschriften sowie
die allgemein anerkannten Regeln der
Technik maßgebend (EN 60079-17).
Wartungsintervalle sind vom Betreiber selbst
festzulegen.
Besonders zu beachten ist:
- Unversehrtheit und Dichtheit des
Gehäuses.
- Unversehrtheit der Dichtungen und der
Kabel- und Leitungseinführungen.
Bei erforderlichen Instandsetzungsarbeiten
nachfolgenden Abschnitt 8 beachten.
8
Reparatur / Instandsetzung /
Änderung
Instandsetzungsarbeiten / Reparaturen
dürfen nur unter Verwendung von CCH
Originalersatzteilen vorgenommen werden.
Reparaturen, die den Explosionsschutz
betreffen, dürfen nur von COOPER
CROUSE-HINDS oder einer qualifizierten
Elektrofachkraft in Übereinstimmung mit
national geltenden Regeln durchgeführt
werden (EN 60079-19).
9
Entsorgung /
Wiederverwertung
Bei der Entsorgung des Betriebsmittels sind
die jeweils geltenden nationalen Abfall-
beseitigungsvorschriften zu beachten.
Programmänderungen und -ergänzungen
sind vorbehalten.
Cooper Crouse-Hinds GmbH
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