Entsorgen
Das nebenstehende Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern zeigt
an, dass dieses Gerät der Richtlinie 2012/19/EU unterliegt. Diese Richtlinie
besagt, dass Sie dieses Gerät am Ende seiner Nutzungszeit nicht mit dem
normalen Haushaltsmüll entsorgen dürfen, sondern in speziell eingerichteten
Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder Entsorgungsbetrieben abgeben müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei. Schonen Sie die Umwelt
und entsorgen Sie fachgerecht.
Für den deutschen Markt gilt:
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht, das entsprechende Altgerät
an Ihren Händler zurückzugeben. Händler von Elektro- und Elektronikgeräten mit
einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm sowie Lebensmittelhändler mit einer
Verkaufs fläche von mindestens 800 qm, die regelmäßig Elektro- und Elektronik-
geräte verkaufen, sind außerdem verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzu-
nehmen, auch ohne dass ein Neugerät gekauft wird, wenn die Altgeräte in keiner
Abmessung größer sind als 25 cm. LIDL bietet Ihnen Rücknahmemöglichkeiten
direkt in den Filialen und Märkten an. Informieren Sie sich auch bei Ihrem Händ-
ler über die Rücknahme möglichkeiten vor Ort.
Sofern dies ohne Zerstörung des Altgerätes möglich ist, entnehmen Sie die alten
Batterien oder Akkus sowie Lampen bevor Sie das Altgerät zur Entsorgung zurück-
geben und führen Sie sie einer separaten Sammlung zu. Bei fest eingebauten Akkus
ist bei der Entsorgung darauf hinzuweisen, dass das Gerät einen Akku enthält.
Der fest eingebaute Akku dieses Gerätes kann zur Entsorgung
nicht entfernt werden.
Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Verpackungs materialien sind nach umweltverträglichen und entsorgungstech-
nischen Gesichtspunkten ausgewählt und deshalb recyclebar.
Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Verpackungsmaterialien gemäß den örtlich
geltenden Vorschriften.
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf den verschiedenen Verpackungsmaterialien
und trennen Sie diese gegebenenfalls gesondert. Die Materialien sind gekenn-
zeichnet mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe, 20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
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Das Produkt und die Verpackung sind
recycelbar, unterliegen einer erweiterten
Herstellerverantwortung und werden
getrennt gesammelt.
SAS 7.4 LI D3