Elektrische Sicherheitszäune, bei denen die Gefahr groß
ist, dass Personen hängenbleiben, sind zu vermeiden.
Die Tore von elektrischen Sicherheitszäunen müssen zu
öffnen sein, ohne dass die öffnende Person einen
Elektroschock bekommt.
Ein elektrischer Sicherheitszaun darf nicht an zwei oder
mehr verschiedene Elektrozaungeräte oder an
unabhängige Zaunkreisläufe desselben
Elektrozaungeräts angeschlossen werden.
Der Abstand zwischen den Drähten zweier elektrischer
Sicherheitszäune, die von getrennten, unabhängig
getakteten Elektrozaungeräten gespeist werden, muss
mindestens 2,5 m betragen. Falls die Lücke
geschlossen werden soll, sind zu diesem Zweck
elektrisch nicht-leitende Materialien oder eine isolierte
Metallabsperrung zu verwenden.
Stacheldrahtzaun und scharfkantiger Draht dürfen
nicht an ein Elektrozaungerät angeschlossen werden.
Befolgen Sie unsere Erdungsempfehlungen. Siehe
Installation und Überprüfung eines Erdungssystems auf
Seite 47.
Der Abstand zwischen einer Erdungselektrode eines
Sicherheitszauns und anderen Erdungssystemen darf
nie weniger als 2 m betragen, es sei denn in
Verbindung mit abgestuften Erdungsmatten.
Hinweis: Nach Möglichkeit sollte der Abstand
mindestens 10 m betragen.
Exponierte leitende Teile einer physischen Absperrung
sind wirksam zu erden.
Verläuft ein elektrischer Sicherheitszaun unterhalb
freiliegender Stromleitungen, ist das höchste
Metallelement über eine Strecke von mindestens 5 m
zu beiden Seiten der Kreuzung wirksam zu erden.
In Gebäuden verlaufende Anschlussleitungen sind
wirksam von den geerdeten Bauelementen des
Gebäudes zu isolieren. Zu diesem Zweck können
isolierte Hochspannungskabel verwendet werden.
Unterirdische Anschlussleitungen sind in einem
Isolierrohr zu verlegen. Alternativ dazu können isolierte
Hochspannungskabel verwendet werden. Die
Anschlussleitungen sind vor Beschädigungen durch in
den Boden einsinkende Fahrzeugreifen zu schützen.
Anschlussleitungen dürfen nicht zusammen mit
Netzstrom-, Kommunikations- oder Datenkabeln im
selben Rohr verlegt werden.
Anschlussleitungen und elektrische
Sicherheitszaundrähte dürfen nicht oberhalb von
Freileitungen oder überirdischen
Kommunikationsleitungen geführt werden.
Kreuzungen mit Freileitungen sind nach Möglichkeit zu
vermeiden. Ist eine Kreuzung unumgänglich, hat sie
unterhalb der Stromleitung und in einem möglichst
rechten Winkel zu erfolgen.
Werden Anschlussleitungen und elektrische
Sicherheitszaundrähte in der Nähe einer Freileitung
installiert, dürfen die Abstände nicht geringer sein als
die in der Tabelle auf Seite 50 angegebenen Werte.
Werden Anschlussleitungen und elektrische
Sicherheitszaundrähte in der Nähe einer Freileitung
installiert, darf ihre Höhe über dem Boden nicht mehr
als 3 m betragen. Der Aufdruck auf dem Schild muss
schwarz sein und muss entwederder folgenden
Abbildung entsprechen:
2 m bei Stromleitungen mit einer Nennspannung
∆
nicht über 1.000 V.
15 m bei Stromleitungen mit einer Nennspannung
∆
über 1.000 V.
Zwischen unisolierten elektrischen
Sicherheitszaundrähten oder unisolierten
Anschlusskabeln von anderen Elektrozaungeräten ist
ein Abstand von 2,5 m einzuhalten. Dieser Abstand
kann kleiner sein, sofern die Drähte oder
Anschlusskabel mit einem Isolierschlauch überzogen
sind bzw. sofern es sich um Isolierkabel für mindestens
10 kV handelt.
Diese Anforderung gilt nicht für separat gespeiste
Leiter, die durch eine physische Absperrung getrennt
sind, welche keine mehr als 50 mm großen Öffnungen
beinhaltet.
Zwischen stromführenden Leitern, die von separaten
Elektrozaungeräten gespeist werden, ist ein
Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
Elektrische Sicherheitszäune sind durch gut sichtbar
angebrachte Warnschilder zu kennzeichnen.
Die Warnschilder müssen sowohl von der Sicherheits-
als auch von der öffentlichen Zone aus lesbar sein.
Auf jeder Seite des elektrischen Sicherheitszauns ist
mindestens ein Warnschild anzubringen.
Warnschilder sind anzubringen:
an jedem Tor
∆
an jeder Zugangsstelle
∆
in Abständen von maximal 10 m
∆
neben jedem Warnschild, das auf chemische
∆
Gefahren hinweist, als Information für die
Rettungsdienste
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