Gebrauch des Starthilfekabels / Wartung und Pflege / Entsorgung
Spenderbatterie und bringen Sie ihn auf mitt-
lere Drehzahl (Wagen B). Starten Sie dann
das liegengebliebene Fahrzeug (A).
Hinweis: Legen Sie nach jedem Startversuch, der
nicht länger als 15 Sekunden dauern soll, eine
Wartezeit von mindestens einer Minute ein. Bleibt
der Startvorgang auch nach mehreren Versuchen
erfolglos, suchen Sie eine Kfz-Werkstatt auf.
Warten Sie nach erfolgreichem Starten des lie-
gengebliebenen Fahrzeugs (Wagen A) 2 bis 3
Minuten, bis der Motor einwandfrei läuft.
Abklemmen
Hinweis: Klemmen Sie das Starthilfekabel in um-
gekehrter Reihenfolge des Anklemmens ab.
1. Nehmen Sie die Polklemme
Starthilfekabels
2
liegengebliebenen Fahrzeugs (A) ab.
2. Klemmen Sie dann die andere Polklemme
des schwarzen Starthilfekabels
Minuspol der Spenderbatterie ab (B).
3. Entfernen Sie nun in beliebiger Reihenfolge die
beiden Polklemmen
Starthilfekabels
1
Achten Sie beim Entfernen der Starthilfekabel
darauf, dass diese nicht in Kontakt mit den
drehenden Teilen der Motoren kommen.
Hinweis: Stellen Sie das mit Hilfe des Starthilfeka-
bels gestartete Fahrzeug nicht sofort wieder ab.
Fahren Sie eine Weile, um die Batterie über die
Lichtmaschine wieder aufzuladen.
Wartung und Pflege
LEBENSGEFAHR DURCH
STROMSCHLAG! Aus Gründen der elektri-
schen Sicherheit darf das Starthilfekabel nie-
mals mit Wasser oder anderen Flüssigkeiten
gereinigt oder gar in Wasser getaucht werden.
10 DE/AT/CH
des schwarzen
2 b
vom Masseband des
2 a
vom
2
und
des roten
1 a
1 b
(A, B).
Verstauen Sie das Starthilfekabel nach jedem
Gebrauch in die mitgelieferte Aufbewahrungs-
tasche, um das Produkt vor Feuchtigkeit und
Verschmutzung zu schützen.
Hinweis: Das Starthilfekabel sollte stets im Fahr-
zeug sicher mitgeführt werden.
Verwenden Sie keine Lösungsmittel, Benzin
o. Ä. Andernfalls besteht Gefahr der Sachbe-
schädigung.
Verwenden Sie zur Reinigung nur ein trockenes,
fusselfreies Tuch.
Entsorgung
Die Verpackung besteht aus umweltfreundlichen
Materialien, die Sie über die örtlichen Recyclingstellen
entsorgen können.
Beachten Sie die Kennzeichnung der
Verpackungsmaterialien bei der Abfall-
b
a
trennung, diese sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit
folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe /
20–22: Papier und Pappe / 80–98:
Verbundstoffe.
Möglichkeiten zur Entsorgung des aus-
gedienten Produkts erfahren Sie bei
Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Werfen Sie Ihr Produkt, wenn es ausge-
dient hat, im Interesse des Umweltschut-
zes nicht in den Hausmüll, sondern führen
Sie es einer fachgerechten Entsorgung
zu. Über Sammelstellen und deren Öff-
nungszeiten können Sie sich bei Ihrer
zuständigen Verwaltung informieren.
Defekte oder verbrauchte Batterien müssen gemäß
Richtlinie 2006/66/EG und deren Änderungen
recycelt werden. Geben Sie Batterien und / oder
das Produkt über die angebotenen Sammeleinrich-
tungen zurück.