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CEMO CUBE-Tank Informations Techniques page 24

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D
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/
Allgemeine Bauartgenehmigung
Nr. Z-40.21-565 vom 9. November 2023
Rotationsgeformte Behälterkombination aus
Polyethylen (PE) - Typ: CUBE-Tank 5000 l
Verpackung, Transport und Lagerung
1
Verpackung
Eine Verpackung der Behälter zum Zwecke des Transports bzw. der (Zwischen-) Lagerung ist
bei Beachtung der Anforderungen des Abschnitts 2 nicht erforderlich. Alle Stutzenöffnungen
sind durch Aufschrauben der Verschlusskappen zu schließen.
2
Transport, Lagerung
2.1
Allgemeines
Der Transport ist nur von solchen Firmen durchzuführen, die über fachliche Erfahrungen,
geeignete Geräte, Einrichtungen und Transportmittel sowie ausreichend geschultes Personal
verfügen.
2.2
Transportvorbereitung
(1) Die Behälter sind so für den Transport vorzubereiten, dass beim Verladen, Transportieren
und Abladen keine Schäden auftreten.
(2) Die Ladefläche des Transportfahrzeugs muss so beschaffen sein, dass Beschädigungen
der Behälter durch punktförmige Stoß- oder Druckbelastungen auszuschließen sind.
2.3
Auf- und Abladen
(1) Beim Abheben, Verfahren und Absetzen der Behälter müssen stoßartige Beanspru-
chungen vermieden werden.
(2) Kommt ein Gabelstapler zum Einsatz, müssen während der Fahrt mit dem Gabelstapler
die Behälter gesichert werden.
(3) Stutzen und sonstige hervorstehende Behälterteile dürfen nicht zur Befestigung oder zum
Heben herangezogen werden. Ein Schleifen der Behälter über den Untergrund ist nicht
zulässig.
Beförderung
2.4
(1) Die Behälter sind gegen Lageveränderung während der Beförderung zu sichern.
(2) Durch die Art der Befestigung dürfen die Behälter nicht beschädigt werden.
2.5
Lagerung
(1) Bei Zwischenlagerung im Freien sind die Behälter gegen Beschädigung und Sturmeinwir-
kung zu schützen. Die Innenbehälter dürfen nicht länger als 6 Monate der freien Bewitterung
ausgesetzt werden.
(2) Es ist unbedingt darauf zu achten, dass kein Niederschlagswasser zwischen Innenbehälter
und Auffangvorrichtung gerät.
2.6
Schäden
Bei Schäden, die durch den Transport bzw. bei der Zwischenlagerung entstanden sind, ist
nach den Feststellungen eines für Kunststofffragen zuständigen Sachverständigen
Mitwirkung des Antragstellers zu verfahren.
1
Sachverständige von Zertifizierungs- und Überwachungsstellen sowie weitere Sachverständige, die auf Anfrage vom
DIBt bestimmt werden
Z96891.23
24
Anlage 3
1
, ggf. unter
1.40.21-64/23

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