Entsorgung
einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch
bei Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich
die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf
Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die mindestens eine Außen
kante mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den
Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden Rück
gabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können Verbraucher bis zu drei
Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich
abgeben, ohne dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings
dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
WARNUNG!
Bei lithiumhaltigen Altbatterien (Li = Lithium) besteht hohe Brandgefahr.
Daher muss auf die ordnungsgemäße Entsorgung von lithiumhaltigen Altbatterien
und -akkus besonderes Augenmerk gelegt werden. Bei falscher Entsorgung kann es
außerdem zu inneren und äußeren Kurzschlüssen durch thermische Einwirkungen
(Hitze) oder mechanische Beschädigungen kommen. Ein Kurzschluss kann zu
einem Brand oder einer Explosion führen und schwerwiegende Folgen für Mensch
und Umwelt haben.
Kleben Sie daher bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus vor der Entsorgung die
Pole ab, um einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden.
Batterien und Akkus, die nicht fest im Gerät verbaut sind, müssen vor der Entsor
gung entfernt und separat entsorgt werden. Batterien und Akkus bitte nur in entla
denem Zustand abgeben! Verwenden Sie, wenn möglich Akkus anstelle von
Einwegbatterien.
WARNUNG!
Umweltschäden durch falsche Entsorgung der Batterien/
Akkus!
Einige der möglichen Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Cadmium und Blei sind giftig
und gefährden bei einer unsachgemäßen Entsorgung die Umwelt. Schwermetalle
30
DE/AT/CH
Explosionsgefahr!