Beachten Sie die Kennzeichnung der Verpackungsmateri
alien bei der Abfalltrennung, diese sind gekennzeichnet
mit Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit folgender
Bedeutung:
1-7: Kunststoffe; 20-22: Papier und Pappe; 80-98: Verbundstoffe.
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass
Elektro- und Elektronikgeräte nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt
werden dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro-
und Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Auf diese Weise wird eine
umwelt- und ressourcenschonende Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro- oder Elektronikgerät
umschlossen sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor der
Abgabe des Geräts an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer
vorgesehenen Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstö
rungsfrei aus dem Gerät entnommen werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den
Herstellern bzw. Vertreibern eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe
von Altgeräten ist unentgeltlich.
Diese kostenlose Rücknahmepflicht gilt sowohl bei Kauf im Geschäft als auch bei
einer Lieferung an die Wohnadresse. Erfüllungsort der Rücknahmepflicht ist gleich
dem Erfüllungsort der Lieferung. Transportkosten dürfen für die zurückgenommenen
Geräte nicht verrechnet werden.
Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten
durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu gewähr
leisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei
einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit
Entsorgung
DE/AT/CH
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