Umwelt und Recycling
Die Garantieleistung umfasst die Prüfung, ob ein Garantiean-
spruch besteht. Im Garantiefall entscheiden allein wir, auf wel-
che Art der Fehler behoben wird. Es steht uns frei, eine Repara-
tur des Gerätes ausführen zu lassen oder selbst auszuführen. Et-
waige ausgewechselte Teile werden unser Eigentum.
Für die Dauer und Reichweite der Garantie übernehmen wir
sämtliche Material- und Montagekosten; bei steckerfertigen Ge-
räten behalten wir uns jedoch vor, stattdessen auf unsere Kos-
ten ein Ersatzgerät zu versenden.
Soweit der Kunde wegen des Garantiefalles aufgrund gesetzli-
cher Gewährleistungsansprüche gegen andere Vertragspartner
Leistungen erhalten hat, entfällt eine Leistungspflicht von uns.
Soweit eine Garantieleistung erbracht wird, übernehmen wir
keine Haftung für die Beschädigung eines Gerätes durch Dieb-
stahl, Feuer, höhere Gewalt oder ähnliche Ursachen.
Über die vorstehend zugesagten Garantieleistungen hinausge-
hend kann der Endkunde nach dieser Garantie keine Ansprüche
wegen mittelbarer Schäden oder Folgeschäden, die durch das
Gerät verursacht werden, insbesondere auf Ersatz außerhalb
des Gerätes entstandener Schäden, geltend machen. Gesetzliche
Ansprüche des Kunden uns gegenüber oder gegenüber Dritten
bleiben unberührt. Diese Rechte werden durch unsere Garantie
nicht eingeschränkt. Die Inanspruchnahme solcher gesetzlichen
Rechte ist unentgeltlich.
Garantiedauer
Für im privaten Haushalt eingesetzte Geräte beträgt die Garan-
tiedauer 24 Monate; im Übrigen (zum Beispiel bei einem Einsatz
der Geräte in Gewerbe-, Handwerks- oder Industriebetrieben)
beträgt die Garantiedauer 12 Monate.
Die Garantiedauer beginnt für jedes Gerät mit der Übergabe des
Gerätes an den Kunden, der das Gerät zum ersten Mal einsetzt.
Garantieleistungen führen nicht zu einer Verlängerung der Ga-
rantiedauer. Durch die erbrachte Garantieleistung wird keine
neue Garantiedauer in Gang gesetzt. Dies gilt für alle erbrach-
ten Garantieleistungen, insbesondere für etwaig eingebaute Er-
satzteile oder für die Ersatzlieferung eines neuen Gerätes.
Inanspruchnahme der Garantie
Garantieansprüche sind vor Ablauf der Garantiedauer, inner-
halb von zwei Wochen, nachdem der Mangel erkannt wurde,
bei uns anzumelden. Dabei müssen Angaben zum Fehler, zum
Gerät und zum Zeitpunkt der Feststellung gemacht werden. Als
Garantienachweis ist die Rechnung oder ein sonstiger datierter
Kaufnachweis beizufügen. Fehlen die vorgenannten Angaben
oder Unterlagen, besteht kein Garantieanspruch.
Garantie für in Deutschland erworbene, jedoch außerhalb
Deutschlands eingesetzte Geräte
Wir sind nicht verpflichtet, Garantieleistungen außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland zu erbringen. Bei Störungen eines
im Ausland eingesetzten Gerätes ist dieses gegebenenfalls auf
Gefahr und Kosten des Kunden an den Kundendienst in
Deutschland zu senden. Die Rücksendung erfolgt ebenfalls auf
Gefahr und Kosten des Kunden. Etwaige gesetzliche Ansprüche
des Kunden uns gegenüber oder gegenüber Dritten bleiben
auch in diesem Fall unberührt. Solche gesetzlichen Rechte wer-
den durch unsere Garantie nicht eingeschränkt. Die Inanspruch-
nahme dieser gesetzlichen Rechte ist unentgeltlich.
Außerhalb Deutschlands erworbene Geräte
Für außerhalb Deutschlands erworbene Geräte gilt diese Garan-
tie nicht. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften und
gegebenenfalls die Lieferbedingungen der Ländergesellschaft
bzw. des Importeurs.
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| WPKI-HKV
Garantiegeber
STIEBEL ELTRON GmbH & Co. KG
Dr.-Stiebel-Str. 33, 37603 Holzminden
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Umwelt und Recycling
u Wenn auf dem Gerät eine durchgestrichene
Mülltonne abgebildet ist, bringen Sie das Gerät
zur Wiederverwendung und Verwertung zu den
kommunalen Sammelstellen oder Rücknahme-
stellen des Handels.
Dieses Dokument besteht aus recyclebarem Papier.
u Entsorgen Sie das Dokument nach dem Lebens-
zyklus des Gerätes gemäß den nationalen Vor-
schriften.
Entsorgung innerhalb Deutschlands
u Überlassen Sie die Transportverpackung dem beim Fach-
handwerk bzw. Fachhandel von uns eingerichteten Rück-
nahme- und Entsorgungssystem.
u Entsorgen Sie Verkaufsverpackungen über eines der Dualen
Systeme (z. B. die kommunale Sammlung „gelbe Säcke" /
„gelbe Tonne") in Deutschland.
u Geräte aus privaten Haushalten, die unter das Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) fallen, können Sie kosten-
los bei kommunalen Sammelstellen oder Rücknahmestellen
des Handels abgeben.
u Geben Sie Batterien an den Handel oder an von öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträgern eingerichteten Rückgabe-
stellen (z. B. Schadstoffmobile und Recyclinghöfe) zurück.
Entsorgung außerhalb Deutschlands
u Entsorgen Sie die Geräte und Materialien nach den örtlich
geltenden Vorschriften und Gesetzen.