Werkstattservice, Ersatzteile und Garantie
Wartung und Reparaturen
Die Wartung und die Instandsetzung von modernen Elektro-Trimmern sowie sicherheitsrelevanten Baugruppen erfordern eine quali-
fi zierte Fachausbildung und eine mit Spezialwerkzeugen und Testgeräten ausgestattete Werkstatt.
Alle nicht in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Ar beiten müssen von einer MAKITA-Fachwerkstatt ausgeführt werden.
Der Fachmann verfügt über die erforderliche Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung, Ihnen die jeweils kostengünstigste Lösung
zugänglich zu machen und hilft Ihnen mit Rat und Tat weiter.
Bei Reparaturversuchen durch dritte bzw. nicht autorisierte Personen erlischt der Garantieanspruch.
Ersatzteile
Der zuverlässige Dauerbetrieb und die Sicherheit Ihres Gerätes hängt auch von der Qualität der verwendeten Ersatzteile ab. Nur
ORIGINAL MAKITA-Ersatzteile verwenden.
Nur die Originalteile stammen aus der Produktion des Gerätes und garantieren daher höchstmögliche Qualität in Material, Maßhaltigkeit,
Funktion und Sicherheit.
Original Ersatz- und Zubehörteile erhalten Sie bei Ihrem Fachhändler. Er verfügt auch über die notwendigen Ersatzteillisten, um
die benötigten Ersatzteilnummern zu er mit teln und wird laufend über De tail ver besserungen und Neuerungen im Er satz teilangebot
informiert. Den nächsten Fachhändler fi nden Sie unter www.makita-outdoor.com
Bitte beachten Sie auch, dass bei der Verwendung von nicht Original MAKITA Teilen eine Garantieleistung durch MAKITA nicht
möglich ist.
Garantie
MAKITA garantiert eine einwandfreie Qualität und übernimmt die Kosten für eine Nachbesserung durch Auswechseln der schadhaften
Teile im Falle von Material- oder Herstellungsfehlern, die innerhalb der Garantiezeit nach dem Verkaufstag auftreten.
Bitte beachten Sie, dass in einigen Ländern spezifi sche Garantiebedingungen gültig sind. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Verkäufer.
Er ist als Verkäufer des Produktes für die Garantie verantwortlich.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass für fol gende Schadensursachen keine Garantie übernommen werden kann:
•
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung.
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Unterlassung von notwendigen War tungs- und Reinigungsarbeiten.
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Offensichtliche Überlastung durch anhaltende Überschreitung der Leistungsobergrenze.
•
Verschleiß durch normale Abnutzung.
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Verwendung von nicht zugelassenen Schneidwerkzeugen.
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Gewaltanwendung, unsachgemäße Behandlung, Mißbrauch oder Unglücksfall.
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Überhitzungsschaden auf Grund von Verschmutzungen am Motorgehäuse.
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Eingriffe nicht sachkundiger Personen oder unsachgemäße Instandsetzungsversuche.
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Verwendung ungeeigneter Ersatzteile bzw. nicht Original MAKITA Teile, soweit schadensverursachend.
•
Schäden, die auf Einsatzbedingungen aus dem Vermietgeschäft zurückzuführen sind.
Reinigungs-, Pfl ege- und Einstellarbei ten werden nicht als Garantieleistung anerkannt. Jegliche Garantiearbeiten sind von einem
MAKITA Fachhändler auszuführen.
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