Vor dem Gebrauch einer PSAgA muss der Benutzer sich über die Möglichkeiten einer sicheren und effektiven Durchführung von
Rettungsmaßnahmen informieren. Die Anwender müssen über Gefahren, die Möglichkeiten zur Vermeidung der Gefahren, den
sicheren Ablauf der Rettungs- und Notverfahren unterwiesen sein. Die notwendigen Rettungsmaßnahmen müssen im Zuge einer
Gefährdungsanalyse vor dem Einsatz einer PSAgA festgelegt werden. Ein Notfallplan muss die Rettungsmaßnahmen für alle bei der
Arbeit möglichen Notfälle berücksichtigen! Das heißt, dass für den jeweiligen Einsatzzweck einer PSAgA immer eine
Gefährdungsanalyse und daraus resultierend ein Rettungsplan erstellt werden muss, der die schnellst mögliche Rettung beschreibt
und sämtliche zur Rettung notwendigen Gerätschaften und Vorgehensweisen beinhaltet. Die zu einer möglichen Rettung
evaluierten Gerätschaften müssen immer aufgebaut sein und zur sofortigen Verwendung, ohne zeitliche Verzögerung,
bereitstehen. Sonst droht ein Hängetrauma!
Die Folgen eines Hängetraumas werden medizinisch wie folgt beschrieben:
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nach ca. 2 - 5 min. stellt sich die Handlungsunfähigkeit der verunfallten Person ein
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bereits nach 10 – 20 min. sind irreversible Körperschäden möglich und
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danach sind lebensbedrohliche Zustände zu erwarten.
Darum sind die Rettungsmaßnahmen unverzüglich durchzuführen!
Für eine zu rettende Person, die bei Bewusstsein ist, ist es wichtig die Beine zu bewegen. Wenn es möglich ist durch geeignetes
Gerät (z.B.: Bandschlingen, Verbindungsmittel, Hängetrauma-Entlastungschlingen, etc. ...) den Körper aus der Spannung im
Auffanggurt herauszuheben und somit den Druck der Beinschlaufen an der Oberschenkelinnenseite zu entlasten. Dadurch kann ein
versacken des Blutes in die Beine verlangsamt oder sogar vermieden werden und das Rückfliesen des Blutes erleichtert werden.
Hinweis zu Anschlageinrichtungen!
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Generell sollte sich eine Anschlagseinrichtung an dem die Ausrüstung befestigt wird möglichst „senkrecht" oberhalb des
Benützers befinden (um ein Pendeln im Falle des Absturzes zu verhindern).
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Der Anschlagpunkt sollte immer so gewählt werden, dass die Fallhöhe auf ein Minimum beschränkt wird.
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Achten Sie darauf, dass der Sturzraum so bemessen ist, dass der Anwender im Falle eines Sturzes auf kein Hindernis fällt, bzw.
dass ein Aufschlagen am Boden verhindert wird.
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Achten Sie insbesondere darauf, dass keine scharfen Kanten das Anschlagmittel (z.B. textile Bandschlingen) gefährden, sowie
auf den sicheren Verschluss sämtlicher Verbindungselemente (z.B. Karabiner).
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Die Tragfähigkeit des Bauwerkes/Untergrundes muss für die Anschlageinrichtung angegebenen Kräfte sichergestellt sein.
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Temporäre Anschlagmöglichkeiten (Holzbalken, Stahlträger, etc. ...) müssen die entstehende Sturzenergie aufnehmen können.
(Festigkeitsrichtwert für Anschlageinrichtungen siehe EN795 (= mindestens 12kN/Person)
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Wenn möglich einen genormten, nach EN795, und als solchen gekennzeichneten Anschlagpunkt verwenden. Fest mit einer
baulichen Einrichtung verbundene Anschlageinrichtungen müssen der EN 795 entsprechen.
Bestimmungen für den Gerätehalter
Vor jedem Einsatz sind eine visuelle Überprüfung und eine Funktionsüberprüfung dieser PSAgA vorzunehmen, um den
einsatzfähigen Zustand sicherzustellen. Ein nicht mehr sicher scheinendes Produkt darf im Zweifelsfall NICHT VERWENDET werden
und ist unverzüglich auszusondern. Es muss immer die gesamte PSAgA überprüft werden.
A.A.HABERKORN Sicherheitsprodukte sind vor jedem Einsatz auf folgende Punkte zu überprüfen:
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Beschädigungen und Verfärbungen von tragenden und für die Sicherheit wesentlichen Bestandteilen (Risse, Einschnitte,
Abrieb, etc. ...) Verformung an Metallteilen (z.B. an Schnallen, Karabinern, Ringen, etc. ...)
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Sturzindikatoren (intakt, unbeschädigt)
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Einschnitte/Risse (Ausfransen, lose Fäden, Kunststoffteile, etc. ...)
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Irrversible starke Verschmutzung (z.B. fette, Öle, Bitumen, etc. ...)
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Starke thermische Belastung, Kontakt- oder Reibungshitze, (z.B. Schmelzspuren, verklebte Fäden/Fasern)
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Funktionsprüfung von Verschlüssen = (z.B. Steckschnallen, Karabinerverschlüsse, etc. ...)
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Beschädigter Seilmantel (Seilkern sichtbar)
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Starke axiale und/oder radiale Verformungen und Deformationen eines Kernmantelseiles (z.B. Versteifungen,
Knickstellen, auffallender „Schwammigkeit")
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Extreme Seilmantelverschiebung
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Extremer Materialverschleiß (Abrieb, Pelzbildung, raue Stellen, Scheuerstellen, etc. ...)
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Sämtliche Vernähungen (Nahtbilder)
Es dürfen keine Verschleißspuren (Abrieb/Pelzbildung) an den Nahtbildern erkennbar sein. Bei einer Verfärbung und/oder auch
teilweisen Verfärbung des Nahtbildes (Nähzwirn, Nähfaden) ist das Produkt sofort zu entsorgen
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Chemische Kontamination
Der Kontakt mit Chemikalien, insbesondere mit Säuren, ist unbedingt zu vermeiden. Schäden die aus einer chemischen
Belastung hervorgehen können sind optisch nicht immer erkennbar. Nach dem Kontakt mit Säuren sind textile Produkte sofort
zu entsorgen.
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Die Produktetiketten müssen alle vorhanden sein und vollständig lesbar sein.
Bei Unklarheiten kontaktieren sie ihren Vertriebspartner oder den Hersteller!
Dieses Sicherheitsprodukt ist im Einsatz vor:
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Mechanischer Beschädigung (Abrieb, Quetschung, Schnitte, scharfe Kanten, Überlastung, etc. ...)
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Thermischer Belastung (direkte Beflammung, Funkenflug, jede Art von Wärmequellen, etc. ...)
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Chemischer Kontamination (Säuren, Laugen, Feststoffe, Flüssigkeiten, Gasen, Nebel, Dämpfe, etc. ...)
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Und allen erdenklichen Einflüssen die zu einer Beschädigung führen können
zu schützen.
Scharfe Kanten:
Scharfe Kanten stellen eine besondere Gefahr dar und können textile Produkte so stark beschädigen, dass diese reißen können.
Immer auf einen optimalen Kantenschutz achten, um Beschädigungen zu vermeiden.
2.1 Periodische Überprüfungen
Die PSAgA ist mindestens einmal jährlich (Die Häufigkeit dieser Überprüfung hängt von der Art und der Intensität des Gebrauchs
ab) durch eine SACHKUNDIGE PERSON (siehe Pkt. 2.4) einer Sicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung muss
sich auf Feststellung von Beschädigungen und Verschleiß erstrecken.
In das Prüfblatt sind folgende Daten einzutragen, um die wiederkehrende Prüfung zu dokumentieren:
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Das Ergebnis dieser Prüfung
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der Typ
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Modell
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