Th23_EA_degbfr_g.book Seite 19 Dienstag, 15. Februar 2005 2:03 14
Thermo 230/231/300/301/350
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Brennluftversorgung
Die Brennluft darf auf keinen Fall Räumen entnommen werden, in de-
nen sich Personen aufhalten. Die Brennluftansaugöffnung darf nicht in
Fahrtrichtung zeigen. Sie ist so anzuordnen, dass ein Zusetzen durch
Verschmutzung, Schneebewurf und ein Ansaugen von Spritzwasser
nicht zu erwarten ist.
Zulässige Abmessungen der Brennluftansaugleitung:
– Innendurchmesser: 55 mm
– Maximal zulässige Leitungslänge: 5 m ohne Abgasverlängerung
– Maximal zulässige Biegungen: 270°
– Gesamtlänge von Brennluftansaug- und Abgasleitung max. 5m
Der Brennlufteintritt darf nicht über dem Abgasaustritt verlegt werden.
HINWEIS:
Kann die Brennluftansaugleitung nicht fallend verlegt werden, so ist an
der tiefsten Stelle eine Wasserablaufbohrung ø 4mm anzubringen.
Bei Einbau des Heizgerätes in der Nähe des Fahrzeugtankes in einem
gemeinsamen Einbauraum muss die Brennluft aus dem Freien ange-
saugt und das Abgas ins Freie geführt werden. Die Durchbrüche sind
spritzwasserdicht auszuführen.
Liegt das Heizgerät in einem geschlossenen Einbaukasten, ist eine Be-
lüftungsöffnung erforderlich:
Thermo 230 / Thermo 231 / Thermo 300 / Thermo 301 30 cm
Thermo 350
Überschreitet die Temperatur im Einbaukasten die zulässige Umge-
bungstemperatur des Heizgerätes (siehe Technische Daten), muss die
Belüftungsöffnung nach Rücksprache mit Webasto vergrößert werden.
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Brennluftversorgung
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