6 Geben Sie einen Schließbefehl und überprüfen Sie die Aufprallkraft des Tors
gegen der Fläche des Fußbodens . Versuchen Sie ggf ., den Druck zu entla-
den, um die optimale Einstellung zu erzielen .
INBETRIEBSETZUNG DER AUTOMATION
Die Inbetriebsetzung darf erst erfolgen, nachdem alle Abnahmephasen
erfolgreich beendet sind. Eine teilweise oder vorübergehende Inbe-
triebsetzung ist unzulässig.
1 Realisieren Sie die technischen Unterlagen der Automation . Sie müssen min-
destens umfassen: eine Gesamtzeichnung (siehe das Beispiel in Abb. 6, 7,
8), den Schaltplan mit den durchgeführten Anschlüssen (siehe die Beispiele
in SCHRITT 6), die Analyse der vorhandenen Risiken und die entsprechen-
den angewendeten Lösungen (siehe die auszufüllenden Formulare im Inter-
net unter www.niceforyou.com), die Konformitätserklärung des Herstellers
für alle benutzten Vorrichtungen und die vom Installateur ausgefüllte Konfor-
mitätserklärung (siehe im Abschnitt "TECHNISCHE DOKUMENTATION").
2 Bringen Sie am Tor ein Schild mit mindestens folgenden Daten an: Auto-
mationstyp, Name und Adresse des Herstellers (Verantwortlicher der "Inbe-
triebsetzung"), Seriennummer, Baujahr und CE-Markierung .
3 Füllen Sie die Konformitätserklärung aus und übergeben Sie diese dem Inha-
ber der Automation; hierzu muss das Formular "CE-Konformitätserklä-
rung" im Abschnitt "TECHNISCHE DOKUMENTATION" ausgefüllt werden .
4 Füllen Sie das Formular "Bedienungshandbuch" im Abschnitt "TECH-
NISCHE DOKUMENTATION" aus und übergeben Sie es dem Inhaber der
Automation .
5 Füllen Sie das Formular "Wartungsprogramm" im Abschnitt "TECHNI-
SCHE DOKUMENTATION" aus und übergeben Sie es dem Inhaber der
Automation . Es muss die Wartungsvorschriften aller Vorrichtungen der Auto-
mation enthalten .
6 Informieren Sie den Inhaber vor der Inbetriebsetzung der Automation über
die noch vorhandenen Gefahren und Risiken .
7 Befestigen Sie bleibend ein Etikett oder Schild am Tor mit einer Abbil-
dung wie in Abb. 46 (Mindesthöhe 60 mm) mit der Schrift "ACHTUNG
- QUETSCHGEFAHR" .
Erklärung in Übereinstimmung mit den Richtlinien: 1999/5/EG (R&TTE), 2004/108/EG (EMV); 2006/42/EG (MD) Anlage II, Teil B
Anmerkung - Der Inhalt dieser Erklärung entspricht den Angaben im offiziellen Dokument, das im Sitz der Nice S.p.A. hintergelegt ist und der letzten verfügbaren Revision vor dem
Druck dieser Anleitung. Dieser Text wurde aus redaktionellen Gründen angepasst. Die Kopie der Original-Erklärung kann bei der Firma Nice S.p.A. (TV) angefordert werden I.
Nummer: 562/SHEL
Name des Herstellers:
Adresse:
Bevollmächtigte Person zum
Zusammenstellen der
technischen Unterlagen:
Typ:
Modelle:
Zubehör:
Der Unterzeichnende, Roberto Griffa, in seiner Funktion als Chief Executive Officer, erklärt auf eigene Verantwortung, dass die oben genannten Produkte
den Bestimmungen entsprechen, die in folgenden Richtlinien enthalten sind:
• Richtlinie 1999/5/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 9 . März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräte
und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität, gemäß den folgenden harmonisierten Normen:
- Gesundheitsschutz (Art. 3 (1) (a)): EN 62479:2010
- Elektrische Sicherheit (Art. 3 (1) (a)): EN 60950-1:2006 + A11:2009+A12:2011+A1:2010+A2:2013
- Elektromagnetische Verträglichkeit (Art. 3 (1) (b)): EN 301 489-1 V1.9.2:2011, EN 301 489-3 V1.6.1:2013
- Funkspektrum (Art. 3 (2)): EN 300 220-2 V2.4.1:2012
• RICHTLINIE 2004/108/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15 Dezember 2004 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedsstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie 89/336/EWG, gemäß den folgenden harmonisierten Normen:
EN 61000-6-2:2005, EN 61000-6-3:2007+A1:2011
Außerdem entspricht das Produkt folgender Richtlinie, entsprechend der vorgesehenen Anforderungen für die „unvollständigen Maschinen":
• Richtlinie 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17 . Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie
95/16/EG (Neufassung)
- Hiermit wird erklärt, dass die entsprechenden technischen Unterlagen in Übereinstimmung mit Anlage VII B der Richtlinie 2006/42/CE ausgefüllt wurden und folgende essenzi-
elle Anforderungen eingehalten wurden: 1 .1- 1 .1 .2- 1 .1 .3- 1 .2 .1-1 .2 .6- 1 .5 .1-1 .5 .2- 1 .5 .5- 1 .5 .6- 1 .5 .7- 1 .5 .8- 1 .5 .10- 1 .5 .11
- Der Hersteller verpflichtet sich, die Informationen über die "unvollständige Maschine" auf Nachfrage an die nationalen Behörden weiterzuleiten, wobei die eignen Rechte des
geistigen Eigentums beibehalten werden .
- Wenn die "unvollständige Maschine" in einem europäischen Land in Betrieb genommen wird, deren offizielle Sprache nicht die in dieser Erklärung entspricht, hat der Importeur
die Pflicht, die entsprechende Übersetzung dieser Erklärung beizulegen.
- Wir weisen darauf hin, dass die "fast Maschine" nicht in Betrieb genommen werden darf, bis die Endmaschine, in der sie eingebaut wird, für konform erklärt wurde, entsprech-
end, wenn der Fall, den Vorschriften der Richtlinie 2006/42/*CE .
Außerdem entspricht das Produkt folgenden Normen: EN 60335-1:2002 + A1:2004 + A11:2004 + A12:2006 + A2:2006 + A13:2008 + A14:2010 +
A15:2011, EN 60335-2-103:2003+A11:2009
Das Produkt entspricht, auf die anwendbaren Teile begrenzt, folgenden Normen: EN 13241-1:2003+A1:2011, EN 12445:2002, EN 12453:2002,
EN 12978:2003+A1:2009
Oderzo, 16 März 2016
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CE-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Revision: 0
Sprache: DE
NICE s .p .a .
Via Pezza Alta 13, 31046 Rustignè di Oderzo (TV) Italy
NICE S .p .A .
Elektromechanischer Getriebemotor und entsprechendes Zubehör
SHEL60, SHEL75
Funksteuerungen der Baureihe FLO, FLOR, Smilo
PERIODISCHE WARTUNGSEINGRIFFE
Das vorliegende Produkt bedarf gewöhnlich keiner besonderen Wartung . Eine
zeitlich regelmäßige Kontrolle wird die Anlage effizient halten und den ord-
nungsgemäßen Betrieb der installierten Sicherheitssysteme gewährleisten .
Um die Wartung korrekt auszuführen, beziehen Sie sich daher bitte auf das
Kapitel "Wartungsprogramm" im Abschnitt "TECHNISCHE DOKUMENTATI-
ON" am Ende des Handbuchs .
ENTSORGUNG DES PRODUKTES
Das vorliegende Produkt ist Bestandteil der Automation und muss
daher zusammen mit ihr entsorgt werden.
Wie die Installationsarbeiten muss auch die Abrüstung am Ende der Lebens-
dauer dieses Produktes von Fachpersonal ausgeführt werden .
Dieses Produkt besteht aus verschiedenen Stoffen, von denen einige recycled
werden können, andere müssen dagegen entsorgt werden . Informieren Sie
sich über die Recycling- oder Entsorgungssysteme, die für diese Produktkate-
gorie von den örtlich gültigen Vorschriften vorgesehen sind .
Achtung! – Bestimmte Teile des Produktes können Schadstoffe oder gefähr-
liche Substanzen enthalten, die, falls in die Umwelt gegeben, schädliche Wir-
kungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben könnten .
Wie durch das Symbol seitlich angegeben, darf dieses
Produkt nicht in den Hausmüll gegeben werden . Daher dif-
ferenziert nach den Methoden entsorgen, die von den auf
Ihrem Gebiet gültigen Verordnungen vorgesehen sind, oder
das Produkt dem Verkäufer beim Kauf eines neuen, gleich-
wertigen Produktes zurückgeben .
Achtung! – die örtlichen Verordnungen können schwere
Strafen im Fall einer widerrechtlichen Entsorgung dieses
Produktes vorsehen .
Ing . Roberto Griffa (Chief Executive Officer)
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