ber genau geregelt sein. Liegen bei dem Personal nicht die notwendigen
Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen und zu unterweisen. Dies kann, falls
erforderlich, im Auftrag des Betreibers der Maschine durch den Hersteller/Lie-
feranten erfolgen. Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, daß der In-
halt der Betriebsanleitung durch das Personal vollständig verstanden wird.
2.3 Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für
Personen als auch für Umwelt und Maschine zur Folge haben. Die Nichtbeach-
tung der Sicherheitshinweise kann zum Verlust jeglicher Schadensersatzan-
sprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdungen
nach sich ziehen :
– Versagen wichtiger Funktionen der Maschine/Anlage
– Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
– Gefährdung von Personen durch elektrische, mechanische und chemische
Einwirkungen
– Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen
– Beschädigung von Einrichtungen und Bauwerken
2.4 Sicherheitsbewußtes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehen-
den nationalen Vorschriften zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne Ar-
beits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des Betreibers sind zu beachten.
2.5 Allgemeine Sicherheitshinweise für den Betreiber / Bediener
Führen heiße oder kalte Maschinenteile zu Gefahren, müssen diese Teile bau-
seitig gegen Berührung gesichert sein.
Berührungsschutz für sich bewegende Teile (z.B. Kupplung) darf bei sich in Be-
trieb befindlicher Maschine nicht entfernt werden.
Leckagen (z.B. der Wellendichtung) gefährlicher Fördergüter (z.B. explosiv, gif-
tig, heiß) müssen so abgeführt werden, daß keine Gefährdung für Personen
und die Umwelt entsteht. Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen, Einzelheiten
hierzu siehe z.B. in den Vorschriften des VDE und der örtlichen Energieversor-
gungsunternehmen.
2.6 Sicherheitshinweise für Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, daß alle Wartungs-, Inspektions- und Monta-
gearbeiten von autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt wer-
den, das sich durch eingehendes Studium der Betriebsanleitung ausreichend
informiert hat.
Die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Grundsätzlich sind Arbeiten an der Maschine nur im Stillstand durchzuführen.
Die in der Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise zum Stillsetzen der
Maschine muß unbedingt eingehalten werden.
Pumpen oder -aggregate, die gesundheitsgefährdende Medien fördern, müs-
sen dekontaminiert werden.
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