1.7
GRUNDLEGENDE EINGEHALTENE UND
EINZUHALTENDE UNFALLVERHÜTUNGSNORMEN
A) Richtlinie 2006/95/CE: "Elektrisches Material,
das innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
zu verwenden ist ".
B) Richtlinie 2004/108/CE: "Angleichung der
Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten hinsichtlich
der elektromagnetischen Verträglichkeit".
C) Richtlinie 89/391/EWG: "Durchführung
von Maßnahmen zur Verbesserung der
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der
Arbeitnehmer bei der Arbeit".
D) V e r o r d n u n g ( E U ) N r . 3 0 5 / 2 0 1 1 d e s
Europäischen Parlaments und des Rates vom
9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter
Bedingungen für die Vermarktung von
Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie
89/106/EWG des Rates.
E) Richtlinie 85/374/EWG: "Angleichung der
Gesetzes-, Regel- und Verwaltungsvorschriften
der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Haftung für
Schäden durch fehlerhafte Produkte".
1.8
GEWÄHRLEISTUNG
Damit der Benutzer die gesetzliche Garantie laut
Richtlinie 1999/44/EG beanspruchen kann, hat er die
Anweisungen dieses Handbuchs gewissenhaft zu
befolgen und insbesondere:
• immer innerhalb der Einsatzgrenzen des Kaminofens
vorzugehen;
• die Wartung regelmäßig und sorgfältig auszuführen;
• nur Personen mit den geeigneten Kapazitäten
und Befähigungen bzw. zu diesem Zweck geschulte
Personen mit der Kaminofenbedienung zu beauftragen.
Das fehlende Einhalten der Beschreibungen dieses
Handbuchs führt zum unverzüglichen Garantieverfall.
1.9
HAFTBARKEIT DES HERSTELLERS
Der Hersteller lehnt in folgenden Fällen jede direkte oder
indirekte zivil- und strafrechtliche Haftung ab:
• Nicht konform mit den im Aufstellungsland gültigen
Bestimmungen und den Sicherheitsrichtlinien erfolgte
Installation;
• Fehlendes Einhalten der im Handbuch enthaltenen
Anweisungen;
• Installation durch nicht qualifiziertes bzw. nicht
geschultes Personal;
• Nicht mit den Sicherheitsrichtlinien konformer
Gebrauch;
• Nicht vom Hersteller befugte Änderungen und
Reparaturen am Gerät;
• Einsatz von Nicht-Originalersatzteilen oder nicht
spezifisch für dieses Kaminofenmodell geeigneten
Ersatzteilen;
• Mangelnde Wartung;
• Außerordentliche Vorkommnisse.
INSTALLATION
1.10 EIGENSCHAFTEN DES BENUTZERS
D e r B e n u t z e r d e s K a m i n o f e n s m u s s e i n
verantwortungsbewusster Erwachsener mit den
nötigen technischen Kenntnissen für die regelmäßige
Instandhaltung der Kaminofen-Bestandteile sein.
Darauf achten, dass Kinder sich nicht dem betriebenen
Kaminofen nähern bzw. damit spielen wollen.
1.11 TECHNISCHER KUNDENDIENST
Die Fa. PALAZZETTI ist in der Lage, jedes technische
Problem bezüglich der Benutzung oder der Wartung
während der gesamten Lebensdauer des Geräts zu
lösen.
Unser Firmensitz teilt Ihnen gerne mit, wo sich die
1.12 ERSATZTEILE
Ausschließlich Original-Ersatzteile verwenden.
Vor dem Austausch gewisser Bestandteile nicht erst
abwarten, bis sie komplett abgenutzt sind.
Wird ein verschlissener Bestandteil vor seinem kompletten
Kaputtgehen ersetzt, können Unfälle, die eben auf das
plötzliche Kaputtgehen von Teilen zurückzuführen sind
und schwere Personen- und Sachschäden verursachen
könnten, vermieden werden.
Die regelmäßigen Kontrollen zur Instandhaltung laut
Kapitel „WARTUNG UND REINIGUNG" durchführen.
1.13 TYPENSCHILD
Feuerraum, auf der rechten Seite des Kaminofens
(zugänglich durch Anheben der Feuerstelle) und
enthält alle Kenndaten des Produkts einschließlich
Herstellerdaten, Seriennummer und CE-Kennzeichen.
Bei jeder Anfrage die den Heizkamin betrifft, muss die
Seriennummer angegeben werden.
1.14 LIEFERUNG DES KAMINOFENS
Der Kaminofen wird einwandfrei im Karton verpackt
Transport mittels Hubstapler und/oder anderen Mitteln
möglich ist.
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