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Wartung
6.1
Sicherheitshinweise für die Wartung
Gefahr durch giftige und gesundheitsgefährdende Dämpfe, Gase und Stoffe (z. B. Bakterien, Viren). Befindet
sich die Pumpstation in einem Schacht, sind darin notwendige Arbeiten ausschließlich durch Fachpersonal
(Siehe 3.2) durchzuführen.
Vor einem Öffnen von Gehäuseabdeckungen, Steckern und Kabeln (auch an den potentialfreien Kontakten)
sind diese spannungsfrei zu machen. Arbeiten an elektrischen Bauteilen dürfen nur von Fachpersonal
(siehe 3.2) durchgeführt werden.
Ist der potentialfreier Kontakt mit einem externen Gerät / Anschluss verbunden, ist die Betriebsanleitung des
Herstellers für dieses Gerät / Anschluss zu beachten.
Bei Wartungsarbeiten darf weder auf elektrische Komponenten, Leitungsverbindungen oder Kabel
gestiegen werden.
Gefahr des Ertrinkens im Anlagenschacht. Ein Anlagenschacht kann z.B. bei Überschwemmungen innerhalb
kurzer Zeit voll Wasser laufen. Besteht das Risiko von eindringendem Wassers, darf der Schacht so lange
nicht betreten werden, bis ein gefahrloser Aufenthalt darin möglich ist.
Nach jeder Wartungsarbeit an der Pumpstation Funktionsprüfung durchführen (siehe 4.7.2).
6.2
Wartungsintervalle
Notiz: Am Schaltgerät kann ein Wartungstermin eingestellt werden. Ist der Wartungstermin erreicht, wird das im
Display mit einer Klartextmeldung angezeigt.
Wartung der Pumpstation
Die Pumpstation muss regelmäßig durch einen hierfür Fachkundigen gewartet werden (normgerechte Inspektion
und Wartung nach EN 12050). Die Zeitabstände dürfen nicht größer sein als:
- ¼ Jahr bei Anlagen im gewerbliche Betrieb
- ½ Jahr bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern
- 1 Jahr bei Anlagen in Einfamilienhäusern
Tipp: Pro Wartung ein Wartungsprotokoll mit Angabe aller durchgeführten Arbeiten und der wesentlichen Daten
erstellen.
Wartungsempfehlung
Jährlich: Spülen der Druckleitung
2018/07
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Wartung
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