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Seca 644 Mode D'emploi Et Garantie page 59

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14.ENTSORGUNG
14.1 Gerät
14.2 Batterien und Akkus
15.GEWÄHRLEISTUNG
Entsorgen Sie das Gerät nicht über den Hausmüll. Das
Gerät muss sachgerecht als Elektronikschrott entsorgt
werden. Beachten Sie Ihre jeweiligen nationalen
Bestimmungen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich
an unseren Service unter:
service@seca.com
Werfen Sie verbrauchte Batterien und Akkus nicht in
den Hausmüll, unabhängig davon, ob diese Schad-
stoffe enthalten oder nicht. Als Verbraucher sind Sie
gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus über kom-
munale Sammelstellen oder Sammelstellen des Han-
dels zu entsorgen. Geben Sie Batterien und Akkus nur
im vollständig entladenen Zustand ab.
Für Mängel, die auf Material- oder Fabrikationsfehler
zurückzuführen sind, gilt eine zweijährige Gewährleis-
tungsfrist ab Lieferung. Alle beweglichen Teile, wie z. B.
Batterien, Kabel, Netzgeräte, Akkus etc., sind hiervon
ausgenommen. Mängel, die unter die Gewährleistung
fallen, werden für den Kunden gegen Vorlage der Kauf-
quittung kostenlos behoben. Weitere Ansprüche kön-
nen nicht berücksichtigt werden. Kosten für Hin- und
Rücktransporte gehen zu Lasten des Kunden, wenn
sich das Gerät an einem anderen Ort als dem Sitz des
Kunden befindet. Bei Transportschäden können
Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht wer-
den, wenn für Transporte die komplette Originalverpa-
ckung verwendet und die Waage darin gemäß dem
originalverpackten Zustand gesichert und befestigt
wurde. Bewahren Sie daher alle Verpackungsteile auf.
Es besteht keine Gewährleistung, wenn das Gerät
durch Personen geöffnet wird, die hierzu nicht aus-
drücklich von seca autorisiert worden sind.

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