Garantieinformationen und -bedingungen
Der Hersteller der Anhängerkupplung gewährt auf Konstruktion, verwendetes Material, Pro-
duktionsausführung und Funktion der gelieferten Anhängerkupplung eine Garantie von 24
Monaten ab Verkaufsdatum.
Die Bedingung der Garantiegültigkeit besteht darin, dass die Anhängerkupplung lediglich zum
vorgesehenen Zweck verwendet wird.
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Sämtliche Bestandteile sowie Zubehör der Anhängerkupplung müssen vor der fachgerechten
Montage in Bezug auf deren Kompatibilität mit dem entsprechenden Fahrzeugtyp geprüft
werden. Die Anhängerkupplungen dürfen lediglich für den vom Hersteller angegebenen Fahr-
zeugtyp verwendet werden. Bei unsachgemäßer Montage bzw. bei Montage der Anhänger-
kupplung an einen Fahrzeugtyp, für den die Anhängerkupplung nicht vorgesehen ist, über-
nimmt der Hersteller keine Verantwortung für eventuelle Schäden an der Anhängerkupplung
durch mangelhaft durchgeführte Montage oder unsachgemäße Verwendung.
Die Garantie bezieht sich nicht auf Schäden durch üblichen Verschleiß, Überbeanspruchung
und unsachgemäße Verwendung der Anhängerkupplung, ebenso wenig gilt die Garantie, so-
fern die Anhängerkupplung nicht im Einklang mit den in der Betriebsanleitung aufgeführten
Anweisungen genutzt wurde. Weiterhin sind Schäden durch Elementareinflüsse von der Ga-
rantie ausgeschlossen. Der Verkäufer übernimmt ebenfalls keine Verantwortung für Schäden
in Fällen, in denen die Anhängerkupplung verändert oder anderweitig bearbeitet wurde.
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