Wartung; Aushärten Des Grills; Aufbewahrung Des Gerätes; Gewährleistung - Tenneker Eclipse Manuel De L'utilisateur

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Wartung

Aushärten des Grills
Durch das Aushärten Ihres Grills wird die Beschädigung der
äußeren Beschichtung verringert und den Lackgeruch vom
Grill entfernt, der dem Grillgut beim ersten Gebrauch ein
unnatürliches Aroma verleihen kann. Wiederholen Sie diesen
Vorgang regelmäßig, um den Grill vor Korrosion zu schützen.
1. Geben Sie max. 1 kg Grillkohle in die Feuerschale oder in
einen Anzündkamin für Grillkohle.
2. Zünden Sie die Grillkohle an und warten Sie, bis diese
stark brennt.
3. Verteilen Sie die Kohle gleichmäßig in der Feuerschale.
4. Lassen Sie die Kohle so lange durchglühen, bis sich eine
Ascheschicht darauf gebildet hat (ca. 20 Min.)
5. Wenn die Kohle stark brennt, sollte die Temperatur 100 °C
erreichen. Halten Sie diese Temperatur für 2 Stunden.
6. Erhöhen Sie die Temperatur auf 200 °C. Dies kann durch
Hinzugeben von mehr Grillkohle und/oder Holz erreicht
werden. Siehe Abschnitt "Kohle hinzugeben". Halten Sie
den Grill für 1 weitere Stunde auf dieser Temperatur,
anschließend lassen Sie ihn vollständig abkühlen.
Gewährleistung
Dieser Artikel der Marke Tenneker wurde nach den moderns-
ten Fertigungsmethoden hergestellt und unterliegt einer
ständigen strengen Qualitätskontrolle.
Die HORNBACH-Baumarkt-AG, Hornbachstraße 11, 76879
Bornheim / Deutschland (nachfolgend Garantiegeber) garan-
tiert entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen für die
Qualität der Tenneker Holzkohlegrills und Gasgrills.
1. Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt 10 Jahre. Die Garantiezeit beginnt
mit dem Kaufdatum. Bitte zum Nachweis des Kaufdatums die
Originalquittung oder -rechnung aufbewahren.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt ausschließlich für Fabrikations- oder Materi-
alfehler sowie Durchrostung von Deckeln und Feuerschalen.
Die Garantie gilt nicht für Mängel, die Folge sind von
• fehlerhafter Montage oder Anschluss
• unsachgemäßer Handhabung oder Benutzung
• unsachgemäßer oder unzureichender Wartung oder Repa-
raturen
• gewaltsamer Einwirkung
• Verwendung von nicht Original Ersatzteilen
• nicht bestimmungsgemäßem chemischen, elektrischen
oder elektronischen Einfluss
Nicht von der Garantie abgedeckt sind des Weiteren Schäden
an Verschleißteilen, die auf normalen Verschleiß zurückzu-
führen sind. Die Garantie umfasst auch keine Begleitschäden
oder Folgeschäden.
Aufbewahrung des Gerätes
Wenn das Gerät für längere Zeit eingelagert werden muss
(z.B. im Winter):
1. Sicherstellen, dass das Gerät abgekühlt ist. Das Gerät
vorsichtig reinigen.
2. Das Gerät kann an einer trockenen Stelle im Innenbereich
gelagert werden (z.B. Garage oder Keller)
3. Gerät abdecken.
Wenn das Gerät nach der Lagerung wieder in Betrieb ge-
nommen werden soll, dieses auf Rost und weitere Schäden
kontrollieren.
3. Garantieleistungen
Während der Garantiezeit prüft der Garantiegeber den de-
fekten Artikel, um festzustellen, ob ein Garantiefall vorliegt.
Liegt ein Garantiefall vor, wird der Artikel vom Garantiegeber
kostenlos repariert oder ausgetauscht. Sofern der Artikel
zum Zeitpunkt des Garantiefalls nicht mehr lieferbar ist, ist
der Garantiegeber berechtigt, den Artikel gegen ein ähnliches
Produkt auszutauschen. Der ausgetauschte Artikel oder Teile
davon gehen in das Eigentum des Garantiegebers über.
Die Garantieleistungen (Reparatur oder Austausch) verlän-
gern die Garantiezeit nicht. Durch die Erbringung von Garan-
tieleistungen beginnt die Garantiezeit nicht von Neuem.
4. Inanspruchnahme der Garantie
Für Garantieansprüche wenden Sie sich bitte an den nächst-
gelegenen HORNBACH-Markt. Diesen finden Sie unter www.
hornbach.de. Oder schreiben Sie eine E-Mail an die Adresse
"service@hornbach.com", um mit dem Garantiegeber Verbin-
dung aufzunehmen.
Die Inanspruchnahme der Garantie kann nur bei Vorlage des
Originalkassenbons oder der Originalrechnung erfolgen.
5. Gesetzliche Rechte
Ihre gesetzlichen Rechte aus Gewährleistung und Produkt-
haftung werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
DEUTSCH | 7

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