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GARANTIEERKLÄRUNG
PRÜFUNG DER MÖRTELSPRITZMASCHINE
Aus Gründen der Sicherheit empfehlen wir das Gerät bei Be-
darf, jedoch mindestens alle 12 Monate, durch Sachkundige
daraufhin zu prüfen, ob ein sicherer Betrieb weiterhin gewähr-
leistet ist.
Bei stillgelegten Geräten kann die Prüfung bis zur nächsten
Inbetriebnahme hinausgeschoben werden.
Zusätzlich sind auch alle (eventuell abweichende) nationalen
Prüfungs- und Wartungsvorschriften zu beachten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kundendienststellen
der Firma Titan.
ENTSORGUNGSHINWEIS
Gemäß der europäischen Richtlinie 2002/96/EG zur Entsor-
gung von Elektro- Altgeräten, und deren Umsetzung in nati-
onales Recht, ist dieses Produkt nicht über den Hausmüll zu
entsorgen, sondern muss der umweltgerechten Wiederver-
wertung zugeführt werden!
Ihr Titan - Altgerät wird von uns, bzw. unseren Handelsver-
tretungen zurückgenommen und für Sie umweltgerecht
entsorgt. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen unserer
Service-Stützpunkte, bzw. Handelsvertretungen oder direkt
an uns.
WICHTIGER HINWEIS ZUR PRODUKTHAFTUNG
Nach dem seit 01.10.1990 geltenden Produkthaftungsgesetz
haftet der Hersteller für sein Produkt bei Produktfehlern un-
eingeschränkt nur dann, wenn alle Teile vom Hersteller stam-
men oder von diesem freigegeben wurden, die Geräte sach-
gemäß montiert und betrieben werden. Bei Verwendung von
fremdem Zubehör und Ersatzteilen kann die Haftung ganz
oder teilweise entfallen, wenn die Verwendung des fremden
Zubehörs oder der fremden Ersatzteile zu einem Produktfeh-
ler führt. In extremen Fällen kann von den zuständigen Behör-
den (Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsichtsamt) der
Gebrauch des gesamten Geräts untersagt werden.
Mit original Titan Zubehör und Ersatzteilen haben Sie die
Gewähr, dass alle Sicherheitsvorschriften erfüllt sind.
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GARANTIEERKLÄRUNG
Titan Tool, Inc., ("Titan") garantiert, dass zum Zeitpunkt der
Lieferung an den Käufer („Endverbraucher") die Ausrüstung,
die von dieser Garantie abgedeckt ist, frei von Material- und
Fabrikationsfehler ist. Mit Ausnahme spezieller, eingeschränk-
ter oder erweiterter Garantie, die Titan bekannt gegeben hat,
ist die Gewährleistungsverp ichtung von Titan beschränkt
auf den kostenlosen Austausch oder Nachbesserung für jene
Teile, die, nachdem dies Titan nachvollziehbar nachgewiesen
wurden, binnen sechsunddreißig (36) Monaten nach Verkauf
an den Endverbraucher sich als fehlerhaft erweisen. Die Ga-
rantie greift nur, wenn das Gerät gemäß den Empfehlungen
und Anweisungen von Titan installiert und bedient wurde.
Diese Garantie gilt nicht bei Beschädigung oder Abnutzung
durch Abrieb, Korrosion oder unsachgemäße Benutzung, Un-
achtsamkeit, Unfall, unsachgemäße Installation, Verwendung
von Ersatzteilen, die nicht von Titan stammen bzw. wenn
Änderungen an dem Gerät vorgenommen wurden wodurch
eine normale Benutzung beeinträchtigt wird
Defekte Teile müssen an den autorisierten Titan-Händler/ die
autorisierte Titan-Niederlassung zurückgeschickt werden.
Alle Transportkosten, einschließlich der Rücksendung an die
Fabrik, falls erforderlich, sind vom Endverbraucher zu tragen
und müssen im Voraus bezahlt werden. Repariertes oder aus-
getauschtes Zubehör wird auf Kosten des Endverbrauchers
nach Vorauszahlung der Transportkosten zurückgeschickt
ES GIBT SONST KEINE ANDERE MÄNGELGARANTIE. TITAN
SCHLIESST HIERMIT ALLE UND JEDE STILLSCHWEIGENDE
GARANTIE AUS, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BE-
SCHRÄNKT AUF MARKTFÄHIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG. DIE
DAUER ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, DIE NICHT
AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN, SIND BESCHRÄNKT
AUF DIE IN DER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIE FESTGELEGTE
DAUER. TITAN HAFTET IN KEINER WEISE ÜBER DEN KAUFPREIS
HINAUS. DIE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN, ZUFÄLLIGE
SCHÄDEN ODER SPEZIELLE SCHÄDEN UNTER JEDER UND AL-
LEN GARANTIEN IST AUSGESCHLOSSEN SOWEIT GESETZLICH
ZUGELASSEN.
TITAN ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE UND SCHLIESST ALLE
STILSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUF MARKTFÄHIGKEIT
UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK BEZÜGLICH
ZUBEHÖR, AUSRÜSTUNG, MATERIALIEN UND KOMPONENTEN
AUS, DIE VON TITAN VERKAUFT, JEDOCH NICHT HERGESTELLT
WURDEN. JENE VON TITAN VERKAUFTEN, JEDOCH NICHT
VON TITAN HERGESTELLTEN KOMPONENTEN (WIE Z.B. GAS-
MOTOREN, SCHALTER, SCHLÄUCHE, ETC.) UNTERLIEGEN DER
GEWÄHRLEISTUNG DES JEWEILIGEN HERSTELLERS, SOFERN
DIESE GEWÄHRT WERDEN. TITAN UNTERSTÜTZT DEN KÄUFER
IN ANGEMESSENER WEISE, WENN ES UM ANSPRÜCHE WEGEN
DER VERLETZUNG VON GEWÄHRLEIsTUNGEN GEHT.
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