6.2.1.1 Unterflurwägung
Gegenstände, welche aufgrund ihrer Größe oder Form nicht auf die Waagschale
gestellt werden können, können mit Hilfe einer Unterflurwägung gewogen werden.
Gehen Sie wie folgt vor:
•
Schalten Sie die Waage aus.
•
Drehen Sie die Waage um.
•
Öffnen sie den Verschlussdeckel (1) am Waagenboden.
•
Einhängeöse (optional) zur Unterflurwägung unbedingt vollständig eindrehen.
•
Stellen Sie die Waage über eine Öffnung.
•
Hängen Sie das Wägegut an die Einhängeöse und führen Sie die Wägung
durch.
Achten Sie unbedingt darauf, dass der für die Unterflurwägung verwendete Haken
stabil genug ist, um das gewünschte Wägegut sicher zu halten (Bruchgefahr).
Es ist stets darauf zu achten, dass sich unter der Last keine Lebewesen oder Ge-
genstände befinden, die Schaden nehmen könnten.
Nach Beendigung der Unterflurwägung muss die Öffnung am Waagenboden unbe-
dingt wieder verschlossen werden (Staubschutz).
EW/EG-N/EWB-BA-d-1627
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VORSICHT
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HINWEIS
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