6.8 Unterflurwägung
Mit Hilfe der Unterflurwägung können Gegenstände, welche aufgrund ihrer Größe
oder Form nicht auf die Waagschale gestellt werden können, gewogen werden.
Gehen Sie wie folgt vor:
• Waage ausschalten.
• Verschlussdeckel am Waagenboden öffnen.
• Haken zur Unterflurwägung vorsichtig und vollständig einhängen.
• Waage über eine Öffnung stellen.
• Wägegut an den Haken hängen und Wägung durchführen.
Abb. 1: Einrichten der Waage für Unterflurwägungen
Unbedingt darauf achten, dass alle angehängten Gegenstände
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stabil genug sind, um das gewünschte Wägegut sicher zu halten
(Bruchgefahr).
Niemals Lasten über die angegebene Höchstlast (Max) hinaus an-
▬
hängen (Bruchgefahr)
VORSICHT
Es ist stets darauf zu achten, dass sich unter der Last keine Lebe-
▬
wesen oder Gegenstände befinden, die Schaden nehmen könnten.
Nach Beendigung der Unterflurwägung muss die Öffnung am Waa-
genboden unbedingt wieder verschlossen werden (Staubschutz).
440-BA-d-1744
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